Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten Flüchtlinge einstellen: Handwerker hadern mit Asylrecht

Fast die Hälfte aller Azubis mit Fluchthintergrund wird in Deutschland vom Handwerk ausgebildet. 11.000 Ausbildungsverträge sind es derzeit. Leicht haben es die ausbildenden Betriebe aber nicht. Viele Flüchtlinge haben eine geringe schulische Vorbildung, außerdem oft sprachliche oder kulturelle Probleme. Bürokratische Hürden erschweren die Arbeit zusätzlich – in manchen Regionen mehr als in anderen. Doch Ausdauer lohnt sich.

Barbara Oberst

Shuja Kussar (links) wünscht sich, weiter im Team Helmer lernen und arbeiten zu dürfen. Elektrotechnikmeister Edwin Helmer kämpft darum, die Ausbildung fortzusetzen – zur Not vor Gericht. - © Conny Kurz

Nach Monaten des Bangens weiß Elektrotechnikmeister Edwin Helmer aus Kaufering: Er darf die Ausbildung des afghanischen Geflüchteten Shuja Kussar fortsetzen. Zahllose Telefonate, Behördengänge und Klärungen waren nötig, um dort anzuknüpfen, wo Meister und Lehrling Anfang dieses Jahres abrupt abbrechen mussten.

Knackpunkt war der Aufenthaltsstatus Kussars. Während die Beschäftigung oder Ausbildung von anerkannten Flüchtlingen aus behördlicher Sicht unproblematisch ist, gibt es während des Asylverfahrens oder bei nur geduldeten Geflüchteten viele Schwierigkeiten. Unternehmern, die während dieser unsicheren Phase Geflüchtete in Ausbildung nehmen, war per Integrationsgesetz zugesichert worden, dass die Ausbildung abgeschlossen werden darf und der Geflüchtete weitere zwei Jahre geduldet ist, wenn er im Beruf weiterarbeitet (3+2-Regelung).

Hier lesen Sie, was Unternehmer beachten sollten, wenn Sie Geflüchtete beschäftigen oder ausbilden.

Doch viele Unternehmer erleben bei der Ausbildung von nur Geduldeten unangenehme Überraschungen. "Wir haben gerade ein Beispiel eines Gambiers im zweiten Lehrjahr als Maler. Sein Betrieb ist voll des Lobes, aber das Regierungspräsidium erteilt ihm jetzt, nach abgelehntem Asylantrag, ein Beschäftigungsverbot“, bestätigt Julia Behne von der Handwerkskammer Region Stuttgart. Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, sagte der Deutschen Handwerks Zeitung, solche Fälle seien außerdem aus Regionen in Bayern und Sachsen bekannt. "Es hängt immer von der Ausländerbehörde vor Ort ab.“ Arbeitsmarktpolitisch sei dies nicht sinnvoll.

3+2-Regelung greift nicht immer

Auch für Edwin Helmer war das plötzliche Arbeitsverbot seines Auszubildenden ein herber Schlag. Das oberbayerische Unternehmen sucht dringend Fachkräfte. Der afghanische Flüchtling Shuja Kussar war ihm also sehr willkommen. Der junge Mann hatte sich zwei Jahre lang als Helfer in dem 30-Mann-Betrieb bewährt, dann begann er seine Ausbildung, noch während des laufenden Asylverfahrens. "Er war gut in der Schule und bei der Arbeit, war im Betrieb integriert – er hat alles richtig gemacht“, sagt Helmer.

Doch dann mussten sie die Ausbildung auf Anweisung der Behörden wieder auflösen. Der Grund: Aus Sicht der Ausländerbehörde war die Ausbildung nie genehmigt worden. Helmer sollte wegen Schwarzarbeit ein Bußgeld von 3.156 Euro zahlen. Dabei war er sich keiner Schuld bewusst: "Ich habe von der Arbeitsagentur kein Veto bekommen.“ Bei der Ausländerbehörde hatten Kussar und seine ehrenamtliche Helferin den Ausbildungsvertrag vorgelegt – scheinbar aber an der falschen Stelle. Als Kussars Asylantrag endgültig abgelehnt und seine Arbeitserlaubnis zurückgezogen wurde, durfte er nur noch als Praktikant bei Helmer arbeiten.

Rechtslage für Unternehmer undurchsichtig

Das Ausländer- und Beschäftigungsrecht ist für Handwerker undurchsichtig. Welche Behörde sie in welchem Fall ansprechen und ob sie für jede Beschäftigung wieder neue Anträge stellen müssen, ist vielen unklar, zumal sich die Rechtslage immer wieder ändert. Allein das Aufenthaltsgesetz ist 14-mal zwischen 2015 und 2016 geändert worden. Hinzu kommen Verwaltungsanweisungen der Ministerien und regionale Unterschiede: So prüft die Bundesagentur für Arbeit seit 2016 in den meisten Agenturbezirken nicht mehr, ob Inländer ein Vorrecht auf eine Arbeitsstelle haben – in 23 Bezirken gilt die Vorrangprüfung aber doch.

Auch die 3+2-Regelung scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden. Laut § 60a Aufenthaltsgesetz tritt sie in Kraft, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und "konkrete Maß­nahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“. Was als konkrete Maßnahme gilt, ist Auslegungssache. Im vergleichsweise strengen Bayern oder Baden-Württemberg gilt als konkret schon, wenn ein Pass oder ein Passersatzpapier von dem Geflüchteten angefordert wurde .

Knackpunkt Papiere

Das Beschaffen der Papiere ist ein zentraler Punkt: Die Geflüchteten müssen nachweisen, dass sie dabei mitwirken. Ohne Papiere keine Ausbildungsduldung, mit Papieren droht ihnen eher die Ausweisung; eine unsichere Phase für Betrieb und Azubi.

In einigen Regionen kommt es immer seltener zu Ausbildungen während des Asylverfahrens. Erstens entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inzwischen binnen drei Monaten über neue Asylanträge; ein zu kurzer Zeitraum, um Geflüchtete mittels Integrations- und Sprachkursen fit für eine Ausbildung zu machen. Aber auch Asylbewerbern, die schon länger im Land sind, erteilen manche Ausländerbehörden keine Ausbildungserlaubnis mehr. Es gilt: Abschiebung vor Ausbildung.

Wo Behörden eine Ausbildung gestatten, tun sie das oft nur für wenige Monate; dann müssen die Betroffenen eine Verlängerung beantragen. Bei sprachlichen oder schulischen Problemen können nur Auszubildende aus Staaten mit guter Bleibeperspektive Förderung beantragen. Chefs von Geflüchteten, die nicht aus Syrien, dem Irak, Iran, Eritrea oder Somalia stammen, müssen das Problem allein lösen.

Zudem dürfen Geflüchtete während des Asylverfahrens oder mit nur einer Duldung nicht reisen. Montagearbeiten oder ein Umzug in die Nähe des Betriebs, wenn dieser in einem anderen Landkreis liegt, sind damit kaum möglich .

Sich allein in der Vielzahl der Anforderungen und Regeln zurechtzufinden, ist schwierig. Willkommenslotsen, Integrations- und Ausbildungsberater der Handwerkskammern unterstützen dabei.

Für Edwin Helmer und seinen Wieder-Azubi Shuja Kussar allerdings scheint alles gut auszugehen. Fürs erste gilt Kussars Ausbildungsduldung nur für vier Monate. Jetzt wartet er auf seinen Originalpass und hofft, dass er damit seine Ausbildung wirklich beenden kann.