Suchen Sie einen gebrauchten Pkw für Ihren betrieblichen Fuhrpark oder billige Werkzeuge und Maschinen, finden Sie diese Gegenstände vielleicht beim Finanzamt. Denn die Finanzämter versteigern gepfändete Gegenstände immer häufiger im Rahmen von Internetauktionen.
Das Finanzministerium Thüringen wies in einer Medieninformation vom 4. Januar 2012 darauf hin, dass die Thüringer Finanzämter über das virtuelle Auktionshaus des Zolls im Jahr 2011 rund 150 gepfändete Gegenstände erfolgreich unter den Hammer brachten.
Billig und von zu Hause aus
Der Vorteil an der Ersteigerung gepfändeter Gegenstände: Die Gegenstände können teilweise sehr billig ersteigert werden und Sie erhalten alle notwendigen Infos wie Fotos und Beschreibung per Mouseclick, ohne dafür extra persönlich in einem Auktionshaus erscheinen zu müssen.
Das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden finden Sie im Internet unter zoll-auktion.de/auktion .
Tipp: Hat das Finanzamt bei Ihnen wegen Steuerschulden gepfändet, muss es Sie vor der Versteigerung erst informieren. Sie können der Versteigerung dann widersprechen. Das macht immer dann Sinn, wenn Sie die ausstehenden Steuerschulden begleichen können und den gepfändeten Gegenstand wieder zurück haben möchten. dhz
