Bund und Länder haben am 19. Januar eine verschärfte Maskenpflicht beschlossen. Künftig müssen in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr FFP2- oder OP-Masken getragen werden, in Bayern sind nur FFP2-Masken erlaubt. Diese schützen zwar besser als gängige Alltagsmasken, filtern aber ebenfalls nicht 100 Prozent der Partikel – zudem sind sie teurer. Worauf beim Kauf und beim Tragen zu achten ist, und wie Tipps zur Wiederverwendung einzuschätzen sind.

Im Gegensatz zum gängigen Mund-Nasen-Schutz - oftmals selbstgenäht - können FFP2-Masken auch den Träger selbst schützen. "Ich bin weniger darauf angewiesen, dass die Menschen in meiner Umgebung sich richtig verhalten", sagte der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ihre Schutzwirkung könne die Maske jedoch nur entfalten, wenn sie korrekt angelegt und verwendet werde, betont er. Sie müsse dicht abschließen, zudem dürfe die Außenfläche beim Ablegen nicht berührt werden.
Bartträger können FFP2-Maske nicht dicht aufsetzen
Vor falschen Vorstellungen bezüglich der Sicherheit von FFP2-Masken, warnt der Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung, Christof Asbach. Diese böten selbst dann keinen hundertprozentigen Schutz, wenn sie perfekt getragen würden, sagte er der dpa. Die Masken müssten den Anforderungen zufolge 94 Prozent der Partikel filtern - damit gingen immer noch sechs Prozent durch. "Man muss sich auch generell von der Vorstellung freimachen, dass es eine einzige Maßnahme gibt, die das Risiko einer Infektion auf null senkt", so Asbach. Wichtig sei daher ein Mix. Wenig Unterschied macht es ihm zufolge, ob die Atemschutzmasken aus den Klassen FFP2, N95 oder KN95 sind.
Auch Asbach verweist darauf, dass FFP2-Masken eng anliegen müssen. Je nach Gesichtsform treffe das nicht bei jedem Modell zu. Luft und damit gegebenenfalls auch Viren strömen dann an den Seiten der Maske vorbei, erklärte Asbach. "Wenn die nicht sauber abschließt, ist sie nicht wirksamer als eine einfache Maske." Ein Problem sieht er vor allem bei Bartträgern, diese könnten eine FFP2-Maske nicht dicht aufsetzen. "Im Grunde bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, sich zu rasieren", so Asbach.
DGUV regt Video-Unterweisung an Bahnsteigen und im Fahrgastraum an
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass FFP2-Masken für den Arbeitsschutz konzipiert sind. "Sie sind Persönliche Schutzausrüstung, mit der sich Beschäftigte vor partikelförmigen (staubförmigen) Gefahrstoffen und Krankheitserregern schützen", so der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Um die optimale Schutzwirkung der Maske zu gewährleisten, sei eine Unterweisung erforderlich. "Bundesländer, die FFP2-Masken im ÖPNV vorschreiben, könnten zum Beispiel eine Video-Unterweisung an Bahnsteigen und im Fahrgastraum anbieten - ähnlich den Hinweisen, die wir im Flugzeug bekommen", regt die DGUV an.
Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass für Beschäftigte, die für ihre Arbeit den Schutz von FFP2-Masken benötigen, weiter ein ausreichender Schutz vorhanden ist. "Das betrifft besonders Menschen im Gesundheitsdienst, aber nicht nur", so die DGUV. Zu den Berufsgruppen, die regelmäßig mit Gefahrstoffen oder Stäuben umgehen müssen und auf Atemschutzmasken angewiesen sind, zählen auch Handwerksberufe.
FFP2-Masken wiederverwenden: Zwei Techniken mit Nachteilen
Wer täglich unterwegs sein muss und sich dabei mit FFP2-Masken schützt, könnte dies zudem auf Dauer im Geldbeutel merken. Das gilt insbesondere für Haushalte mit wenig Einkommen. Die Masken sind von den Herstellern eigentlich für den Einmalgebrauch gedacht. Gut wäre also, wenn sich die Masken aufbereiten ließen. Das geht, schreiben Forscher der Fachhochschule (FH) Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie beschreiben dafür zwei Wege. So gehen sie jeweils vor:
Möglichkeit 1: Aufheizen
Dieses Verfahren ist nur für faltbare FFP2-Masken geeignet. Formstabile Modelle mit Körbchen oder Filter können nur über den zweiten Weg (siehe unten) wiederaufbereitet werden.
Die Maske nach dem Tragen zunächst bis zum nächsten Tag an einem Haken trocknen lassen. Ein Rost herausnehmen und mit Backpapier, den Ofen anschließend auf 80 Grad Ober- und Unterhitze vorheizen.
Weil die tatsächlichen Temperaturen im Ofen von der Anzeige an dem Gerät abweichen können, sollte man sie mit einem Backofenthermometer prüfen, raten die Forscher. Denn ist es zu kalt, bleiben die Viren aktiv, ist es zu warm, kann die Maske Schaden nehmen.
Die Maske wird auf das Rost gelegt und dieses auf der mittleren Schiene in den Ofen geschoben - der Abstand zu Decke und Boden des Ofens sollte rund zehn Zentimeter betragen. Dort bleiben die Masken für eine Stunde. Wer Masken verschiedener Personen aufbereitet, kann die Haltebänder zur Unterscheidung farblich markieren. Aufbereitete Masken sollten immer nur von derselben Person genutzt werden.
Durch die Stunde im Ofen könnten möglicherweise anhaftende Sars-CoV-2-Viren vollständig "inaktiviert" werden, schreiben die Forscher. FFP2-Masken ließen sich durch dieses Verfahren bis zu fünf Mal aufbereiten, spätestens dann muss man sie im Hausmüll entsorgen.
Möglichkeit 2: Lufttrocknen
Beim täglichen Gebrauch der Masken braucht es hierfür mindestens sieben Stück. Sie werden nach der Nutzung an einem Haken aufgehängt und trocknen dort eine Woche lang. Es ist ratsam, diese Haken mit den Wochentagen ("Montags-Haken" und so weiter) zu beschriften, damit man nicht durcheinander kommt. Auch diesen Trockenzyklus kann man maximal fünf Mal wiederholen, ehe die Maske in den Müll wandert.
Wichtig: Ist die Maske defekt, wurde sie besonders beansprucht oder wurde man direkt von einem anderen Menschen angehustet, sollte sie nicht noch mal aufbereitet, sondern direkt entsorgt werden.
Was ist nicht geeignet?
Laut der Deutschen Krankenversicherung sind andere Methoden wie das Kochen im Kochtopf oder das Erwärmen in der Mikrowelle nicht geeignet, um die FFP2-Masken zu desinfizieren. Im Topf werden die Masken zu stark beschädigt, während die Mikrowelle keine gleichmäßige Trockenheit garantiert. Auch die Waschmaschine scheidet aus, da unter anderem das Waschmittel die Filterleistung mindern kann. Spülmaschinen bringen ebenfalls nicht die erwünschte Wirkung.
Wiederverwendung von FFP2-Masken nur im Privatbereich
Nach der Einschätzung des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die Erhitzungsmethode im Backofen insofern nicht verlässlich, als es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Anzeige von Backöfen die tatsächlich erreichte Temperatur darstellt.
Es bestehe die Möglichkeit, dass Masken wahlweise zu wenig oder zu viel erhitzt werden, wodurch die Viren entweder nicht effizient beseitigt oder aber die Filterleistung beeinträchtigt werden könne, warnt die DGUV.
Atemschutzmasken des Typs FFP2 sind für den beruflichen Kontext bestimmt. Nach den Regelungen des Arbeitsschutzes sind FFP2-Masken entsprechend der Vorgaben der Hersteller zu nutzen (siehe DGUV Regel 190-112).
Die meisten Masken sind als Einmalprodukte ausgelegt. Mit der Wiederverwendung der FFP2-Masken erlischt das CE-Zertifikat von Einmalprodukten und die Hersteller können nicht haftbar gemacht werden, warnt die DGUV. Dann seien die Arbeitgeber für die technische und hygienische Sicherheit verantwortlich.
CE-Zertifikat erlischt bei Wiederverwendung
Daher sei bei Einmalprodukten nur eine eigenverantwortliche Wiederverwendung für den Privatbereich möglich. Auch hier gilt aus Sicht des IFA: Grundsätzlich ist eine unbenutzte Maske immer einer "aufbereiteten" Maske vorzuziehen.
Vielfach würden FFP2-Masken im Privatbereich ganz ohne Maßnahmen unmittelbar wiederverwendet. Deshalb hält die DGUV es für legitim und sinnvoll, für diese Zielgruppe eine Hilfestellung zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 zu geben (siehe Tipps oben). Die Fachleute des IFA halten allerdings die "Aufbereitung durch Lüften" für die bessere Empfehlung.
Aus dem Frühjahr 2020, als Masken insgesamt noch sehr knapp waren, stammt eine Anleitung des Robert Koch Instituts (RKI) zum "ressourcenschonenden Einsatz" von Masken. In der derzeit nicht gültigen Anleitung sind grundsätzliche Hygienetipps zum Umgang mit Masken.
Fachleute raten von Wiederverwendung von FFP2-Masken ab
Auch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) weist darauf hin, dass derzeit kein Verfahren existiert, FFP-Masken vollkommen in ihren Ausgangszustand zurückversetzt. Zudem könnten sich bei mehrmaligem Gebrauch Biostoffe ansammeln, was zu einer Ansteckungsgefahr durch die Maske selbst führen könnte. "Selbst wenn es gelingt, Biostoffe wie Viren und Bakterien in den Masken abzutöten, ist immer mit einer Beeinträchtigung der Filterleistung der FFP2-Masken zu rechnen", so die BGHW.
Die Hersteller schließen die Verwendung einer FFP-Maske als persönliche Schutzausrüstung über eine Schicht im Regelfall in der Gebrauchsanweisung aus. "Die mehrmalige Verwendung ist ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch", warnt die BGHW. Entsprechend ginge die Haftung auf diejenigen über, die die FFP2-Maske wiederverwenden bzw. die Wiederverwendung anordnen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimmt vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei ist auf größtmögliche Hygiene zu achten. IFA-Experte Paszkiewicz: "Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich."
Wo bekommt man FFP2-Masken her?
FFP2-Masken werden in Drogerien, Apotheken oder online verkauft. Menschen über 60 Jahren, Risikoschwangere oder chronisch Kranke erhalten derzeit eine bestimmte Anzahl FFP2-Masken günstiger in der Apotheke. Die gesetzlichen Krankenkassen verschicken dafür Gutscheine: Für einen Sechserpack muss man dann nur zwei Euro zuzahlen.
Experten raten, zunächst einmal nur eine Packung FFP2-Masken auszuprobieren. Im Unterschied zu einfachen Stoffmasken liegen diese wesentlich fester an. Manchmal werden sie als unangenehm empfunden. Beim Kauf sollte man auf das CE-Kennzeichen und eine vierstellige Nummer achten, die Rückschlüsse auf das Prüf-Institut zulässt.
FFP-Masken werden in drei Kategorien eingeteilt - 1 bis 3. Die unterschiedliche Bezeichnung geht darauf zurück, wie viele Aerosole die Masken filtern können. "FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent und FFP3-Masken mindestens 99 Prozent der Testaerosole filtern", so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Dabei handelt es sich um partikelfiltrierende Halbmasken. Die Bezeichnung FFP stammt aus dem Englischen (Filtering Face Piece). Ursprünglich sind sie insbesondere aus dem Handwerk bekannt. Die Arbeiter schützen sich damit dagegen, Staub oder andere giftige Stoffe einzuatmen.
FFP2-Masken: Unseriöse Modelle erkennen
Nicht alle Masken am Markt, die als FFP2-Maske verkauft werden, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. An folgenden Kriterien erkennen Verbraucher, ob das Produkt seriös ist:
- CE-Kennzeichnung, immer gefolgt von 4-stelliger Kennnummer der überwachenden Stelle
- Schutzklasse FFP1, FFP2 oder FFP3, zwingend gefolgt von einem Zusatz (NR = nicht wiederverwendbar nach einer Arbeitsschicht oder R = wiederverwendbar) und gegebenenfalls zusätzlich auch mit dem optionalem Zusatz D für hohes Staubaufkommen.
- Nummer und Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Prüfnorm EN 149
- Herstellername und-identität und Produktname
Außerdem müssen der Maske laut Gesetzgeber folgende Informationen beiliegen:
- Gebrauchsanleitung (Informationsbroschüre) in deutscher Sprache
- Konformitätserklärung des Herstellers (Bestandteil der Gebrauchsanleitung oder über einen Link in der Gebrauchsanleitung im Internet einsehbar)
- EU-Baumusterprüfbescheinigung (Zertifikat) für die Maske. Üblicherweise wird das Zertifikat nicht mit dem Produkt ausgeliefert.
dpa/fre/bst