Die Ferien haben in fast allen Bundesländern begonnen. Tausende Schülerinnen und Schüler werden sich in dieser Zeit ein kleines Taschengeld dazuverdienen. Arbeitgeber, die Ferienjobber in ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen jedoch sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht einiges beachten. Ein ausführliches Merkblatt klärt auf.

Die Sommerferien nutzen viele junge Leute, um ein Praktikum zu machen oder einfach nur zum Geld verdienen. Bei jugendlichen Aushilfskräften sollten Handwerksbetriebe jedoch darauf achten, dass sie bestimmte rechtliche Regelungen einhalten.
Damit Sie wissen, welche Fallstricke hierbei drohen und wie Sie aus rechtlicher und steuerlicher Sicht korrekt handeln, haben wir ein ausführliches Merkblatt mit Fragen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung und zu vielem mehr zusammengestellt.
Auch Ferienjobber sind unfallversichert
Damit es im Notfall keinen Ärger gibt, wenn im Betrieb ein Unfall passiert, wenn es Unklarheiten bei der Bezahlung der Ferienjobber oder mit der Versicherung gibt, bekommen Sie hier zusätzliche Tipps zu diesen Themen .
Jugendliche, die über den Ferienjob Interesse an einer Ausbildung im Handwerk gefunden haben, bekommen auf der DHZ-Azubi-Seite Tipps und Informationen zum Berufsstart und den Möglichkeiten, die ihnen damit eröffnet werden. dhz