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Ferienjobs: Vorschriften beachten
Die Sommerferien stehen wieder vor der Tür. Für viele Schüler und Studenten beginnt jetzt die Zeit, sich ihr Konto mit Ferienarbeit aufzubessern. Damit diese Arbeiten auch den richtigen gesetzlichen Rahmen haben, sind einige Vorschriften zu beachten.
Unternehmer stehen auf der sicheren Seite, wenn sie für solche Ferienarbeiter eigene Verträge abschließen. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt. Jugendliche nämlich, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen während der Schulferien nur für vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Dabei ist immer das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Das Gesetz bezeichnet junge Menschen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres als „Kinder“, danach bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als „Jugendliche“. Beim Vertragsabschluss müssen sich Minderjährige (Kinder, Jugendliche) von ihrem gesetzlichen Vertreter vberaten und betreuen lassen. dhz
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