Prüfer hinterfragen oft die steuerliche Wirksamkeit des Fahrtenbuchs. Hier einige Argumente, wie Sie die Ansetzbarkeit trotz Aufzeichnungsmängel retten.
Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts wird besonders häufig die steuerliche Wirksamkeit des Fahrtenbuchs in Frage gestellt. Doch nicht immer darf der Prüfer das Fahrtenbuch wegen gefundener Aufzeichnungsmängel steuerlich kippen. Hier einige Argumente für selbständige Handwerker, mit denen die steuerliche Wirksamkeit des Fahrtenbuchs gerettet werden kann.
Folgen bei Unwirksamkeit eines Fahrtenbuchs
Wird das Fahrtenbuch wegen Aufzeichnungsmängeln vom Finanzamt nicht anerkannt, werden der zu versteuernde Privatanteil und die Umsatzsteuer darauf nach der 1-Prozent-Regelung oder im Schätzungsweg ermittelt oder geschätzt.
Argumente zur Rettung des Fahrtenbuchs
Mit diesen Argumenten können selbständige Handwerker das Finanzamt bei nur kleineren Aufzeichnungsmängeln möglicherweise davon überzeugen, das Fahrtenbuch doch noch anzuerkennen:
- Kleinere Mängel führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Fahrtenbuchs (BFH, Urteil v. 10. April 2008, Az. VI R 38/06).
- Abweichung bei den Kilometerständen um 14 km an nur zwei Tagen muss das Finanzamt ohne steuerliche Folgen akzeptieren (FG Düsseldorf, Urteil v. 7. November 2008, Az. 12 K 4479/07 E).
- Ergeben sich bei sehr langen Fahrtstrecken (z.B. 400 km) Abweichungen bei den Kilometerangaben von maximal 5 Prozent (Vergleich aufgezeichnete Kilometer und Kilometer nach Online-Routenplaner), ist das für die steuerliche Anerkennung des Fahrtenbuchs unschädlich (FG Köln, Urteil v. 27. April 2006, Az. 10 K 4600/04).
Steuertipp: Sie können zudem auf Erleichterungen bei der Führung des Fahrtenbuchs pochen. Denn ist die Überprüfungsmöglichkeit der Aufzeichnungen möglich, sind kleine Mängel verzeihbar (BMF, Schreiben v. 4. April 2018, Az. IV C 5 – S 2334/18/10001). Diese Erleichterungen sollten Sie für sich selbst dann beanspruchen, wenn Sie nicht zu dem im BMF-Schreiben genannten Personenkreis gehören, für den die Erleichterungen gelten sollen. Entscheidend ist es, dass Sie vergleichbare Tätigkeiten haben (z.B. verschiedene Kundenbesuche pro Tag). dhz