50.000 zusätzliche Arbeitskräfte aus Drittstaaten erhofft sich die Regierung jährlich durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das Kabinett will zeitnah über den Gesetzentwurf entscheiden. Für wen es künftig leichter werden soll, nach Deutschland einzuwandern.

Die Bundesregierung will die Fachkräfteeinwanderung erleichtern. "Unser wirtschaftlicher Wohlstand entscheidet sich auch an unseren Antworten zur Fachkräftesicherung", sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Deshalb setze Deutschland auf mehr Aus- und Weiterbildung, eine höhere Frauenerwerbstätigkeit und flexible Übergänge in die Rente. Zusätzlich brauche Deutschland aber auch Zuwanderung aus dem Ausland. "Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir den dafür nötigen Fortschritt", betonte er vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Kabinett.
Dabei soll die Fachkräfteeinwanderung vor allem einfacher ablaufen. "Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Insgesamt hofft die Regierung, dass so jährlich 50.000 ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten zusätzlich nach Deutschland kommen. Daneben soll die Westbalkan-Regelung entfristet und das Kontingent von 25.000 auf 50.000 pro Jahr erhöht werden. Bereits Ende 2022 hatte die Ampel die Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgelegt. Dabei machte sie deutlich, dass die Einwanderung künftig über drei Wege möglich sein soll: Als Fachkraft, als Arbeitskraft mit Berufserfahrung und als Arbeitsplatzsuchender mit Chancenkarte.
Handwerksverband sieht Chancenkarte kritisch
Laut Handwerksverband sind dabei zwei Vorschläge besonders relevant. So soll es künftig möglich sein, dass unter bestimmten Bedingungen nicht nur ausländische Fach-, sondern auch Arbeitskräfte mit nachgewiesener mehrjähriger und einschlägiger Berufserfahrung nach Deutschland zuwandern können, sofern ein deutscher Arbeitgeber von ihren beruflichen Qualifikationen überzeugt ist und ihnen einen Arbeitsvertrag anbietet. Selbstverständlich müsse auch künftig ein Schwerpunkt auf ausländischen Fachkräften mit einer gleichwertigen beruflichen Qualifikation liegen. "Aber in vielen Gewerken braucht das Handwerk mittlerweile auch Arbeitskräfte, weshalb diese Regelung in die richtige Richtung geht", heißt es beim ZDH.
Kritischer sieht der Verband die Möglichkeit der Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems. Danach sollen Punkte für Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Bezug zu Deutschland vergeben werden. "Ein solches Punktesystem nach kanadischem Vorbild klingt zunächst verheißungsvoll, allerdings ist fraglich, ob es in der Praxis tatsächlich zu mehr Zuwanderung führen wird." Funktionieren werden dieser wie auch alle anderen vorgeschlagenen Reformansätze im Zuwanderungsrecht nur dann, wenn alle am Zuwanderungsverfahren beteiligten Behörden diese auch schnell und unbürokratisch umsetzten. Angefangen bei der Visa-Vergabe an den deutschen Auslandsvertretungen bis zu den Ausländerbehörden im Inland.
Verstärkte Beratungsangebote in den Heimatländern
Damit es besser funktioniert, will Deutschland potenzielle Arbeitsmigranten schon in ihren Heimatländern über reguläre Wege der Migration und die Anforderungen des deutschen und europäischen Arbeitsmarktes informieren. Dies machten Arbeitsminister Heil und Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) während einer Afrika-Reise deutlich. Genutzt werden sollen dafür Migrationsberatungszentren, wie es schon eines in Ghana gibt. Ergänzt werden soll die Beratung durch Qualifizierungsmaßnahmen über bestehende lokale Projekte zur beruflichen Bildung. So gibt es in Ghana etwa Qualifizierungen in Bereichen wie Elektro- oder Sanitärinstallation oder im Bau. Weitere Zentren sind in Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Nigeria, Irak, Pakistan und Indonesien geplant.