Steuer aktuell Existenzgründer: Vorsicht bei Gründerfragebogen

Wer ein Gewerbe für seinen Handwerksbetrieb anmeldet, bekommt vom Finanzamt postwendend einen Fragebogen zugeschickt. Doch bei der Beantwortung der Fragen sollten Sie als Unternehmer eher pessimistische Antworten geben.

© tom_nulens - stock.adobe.com

In dem Gründerfragebogen wird nicht nur gefragt, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen oder als Kleinunternehmer nach § 19 UStG eingestuft werden möchten. Eine Frage geht beispielsweise auf die Höhe des voraussichtlichen Gewinns im Gründungsjahr und im Jahr danach ein. Wer hier optimistisch hohe Gewinne angibt, wird eine böse Überraschung erleben. Denn das Finanzamt stellt diese Frage nicht ohne Hintergedanken. Bei prognostizierten Gewinnen setzt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest.

Besser wäre also eine diplomatische Antwort zu den voraussichtlichen Gewinnen. Lautet die Antwort "ausgeglichenes Ergebnis" oder "mögliche Anlaufverluste", werden keine Vorauszahlungen fällig.

Tipp: Merken Sie aber bereits im Laufe des Jahres, dass Ihre Prognose nicht stimmt und Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, sollten Sie das Finanzamt informieren und spätesten zum 10. Dezember die Festsetzung von Vorauszahlungen beantragen. Werden Sie bewusst nicht aktiv und reichen Ihre Steuererklärungen sehr spät beim Finanzamt ein, kann Ihnen das schlimmstenfalls als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .