Gesetz gilt trotzdem EU-Verpackungsverordnung: Alle räumen Fehler ein – und nun?

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Seither herrscht Unfrieden. Unternehmen laufen Sturm dagegen, auch in unseren Nachbarländern. Fast alle Parteien räumen Missstände ein und drängen auf Änderung. Warum die Zeit drängt.

Ein Brot, eine Tüte – und ein Gesetz, das Bäckern und vielen anderen Unternehmern das Leben schwer macht. Die EU-Verpackungsverordnung trifft kleine Betriebe mit unverhältnismäßigem Aufwand. - © Daisy Daisy - stock.adobe.com

Der 24. April 2024 dürfte als einer der dunkelsten Tage in die Geschichte der Europäischen Union eingehen. An diesem Tag hat das Parlament in Brüssel mit der überwältigenden Mehrheit von 479 zu 129 Stimmen die EU-Verpackungsverordnung PPWR angenommen – die Pro-Stimmen kamen aus den Reihen von SPD, Grünen und CDU/CSU. Viele dürften sich nicht mehr so gerne daran erinnern.

Seit dem 12. August 2026 wird das Gesetzeswerk vollzogen, und was als ambitioniertes Projekt zur Müllvermeidung gedacht war, hat sich als bürokratisches Monster erwiesen, das vor allem für kleine Unternehmen und Handwerker schier unüberwindbar ist. Bäcker etwa klagen über unbezahlte Mehrarbeit, kleine Händler stellen den Versand ins Ausland ein – der Zentralverband des Handwerks nennt das Verordnungswerk schlicht "nicht umsetzbar". Längst hat in Brüssel hektischer Aktionismus eingesetzt, denn statt den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, wie eigentlich beabsichtigt, führt das Regelwerk nun dazu, dass erste Unternehmen nur noch in Länder außerhalb der EU exportieren, wo die Pflichten nicht gelten.

Fast alle Parteien unzufrieden

Eine Umfrage unter den im Brüsseler Parlament vertretenen deutschen Parteien zeigt, dass heute wohl keine mehr mit dem Werk zufrieden ist (nur die AfD hat nicht geantwortet). Sogar Die Linke sieht Nachbesserungsbedarf: "Ein kleines Unternehmen sollte nicht dem gleichen bürokratischen Aufwand ausgesetzt sein wie ein großer Versandhändler", sagt ihr Abgeordneter Martin Günther. Das ist bisher weitgehend der Fall.

Die Kritik aller Praktiker richtet sich gegen die unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten, die 27 unterschiedlichen nationalen Register und Systeme, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen, die verpflichtende Benennung von Bevollmächtigten für jedes Land, in das exportiert werden soll, und das Fehlen von Bagatellgrenzen. "Ich hatte diesen Webfehler in der PPWR bereits im Gesetzgebungsprozess erkannt", sagt Markus Ferber (CSU). Er habe damals einen Änderungsantrag zur Einführung einer "De-Minimis-Regelung" eingereicht, sich aber nicht durchgesetzt. Er kämpfe nun für praktikable Schwellenwerte und die Einführung eines Europäischen Zentralregisters.

Zentrales Meldeportal

Ein Vorhaben, das auch die Grünen und die SPD gutheißen: "Sinnvoll wäre ein zentrales Meldeportal, über das Unternehmen ihre Pflichten einmalig für die gesamte EU erfüllen können", sagt die Abgeordnete Delara Burkhardt (SPD). Die Verordnung auszusetzen, hält sie jedoch für falsch. "Für eine Überarbeitung bin ich aber offen."

Verbindlicher äußern sich die Grünen. Sie halten zwar an der grundsätzlichen Absicht der Verordnung fest: "Die Verpackungsverordnung ist richtig und wichtig: Noch immer werden viel zu viele wertvolle Rohstoffe für übergroße oder nicht recyclebare Verpackungen verbraucht, die häufig vermeidbar wären", sagt Jutta Paulus, die sich im EU-Parlament mit der Frage befasst. Gleichwohl macht sie sich für kleine Betriebe stark. Die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten in anderen Ländern sei unverhältnismäßig, der "Flickenteppich nationaler Systeme" müsse beseitigt werden.

Nur FDP-Politikerin Svenja Hahn plädiert für radikalere Mittel: "Wir fordern seit Jahren, die PPWR in dieser Form auszusetzen und neu zu gestalten, was aber leider mit einer Mehrheit des Parlaments bisher nicht zu machen war." Nun versuche die liberale Gruppe in Brüssel, Komplett-Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erwirken.

Erste Änderungen

An der Bevollmächtigten-Pflicht wird immerhin schon praktisch gesägt. Der bisherige Vorschlag sieht vor, Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 50 Beschäftigte und zehn Millionen Euro Jahresumsatz auszunehmen. Darüber könnte das Parlament noch im Oktober befinden. Und auch die Grünen setzen darauf, im Kreislaufwirtschaftsgesetz, das bis Ende des Jahres vorliegen soll, die nationalen Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung in eine digitale europäische Anlaufstelle ("One-Stop-Shop") zu überführen. "Außerdem fordern wir dazu auf, Unternehmen nicht zu sanktionieren und die dringend benötigte Ausnahme schnell zu verabschieden", sagt Jutta Paulus. Allerdings gilt die auch von den Grünen mitverabschiedete Verordnung derzeit – mit allen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken von der Abmahnung bis zur Geldstrafe.

Und die anderen Länder?

Und ob die guten Absichten ausreichen, um aus einem für Handwerker sehr schlechten Gesetz ein brauchbares zu machen, hängt nicht zuletzt von der internationalen Unterstützung ab. Der Ärger ist allerdings nicht nur in Deutschland groß.

Der Verband der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa, SME United, sieht jetzt schon erheblichen Schaden: "Die Umsetzung der PPWR leidet unter mangelhafter Steuerung. Durchführungsgesetze wurden nicht rechtzeitig erlassen, und die im Rahmen des Umwelt-Omnibusgesetzes vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen sind noch nicht von den Mitgesetzgebern verabschiedet worden", sagt Präsident Davide Galli. Sein Heimatverband, die italienische Kammer Confartigianato, fordert ebenfalls drastische Erleichterungen für kleine Unternehmen. Auch das System mit Bevollmächtigten wird kritisiert. Ähnlich äußern sich Wirtschaftsvertreter aus Frankreich und Spanien.

Ebenso rigide wie die deutschen Wirtschaftsverbände lehnt die österreichische Wirtschaftskammer das Werk ab. "Mag das Ziel grundsätzlich begrüßenswert sein, ist die Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der PPWR völlig misslungen", so Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Maß an bürokratischen und kostspieligen Zusatzverpflichtungen sei voll.