Betriebswirtschaft Erst das Ende, dann der Anfang

Das Insolvenzplanverfahren bietet Unternehmern in der Krise die Chance auf einen Neustart. Von Barbara Oberst

Erst das Ende, dann der Anfang

Insolvenz – alles aus. So empfinden es die meisten Unternehmer, und gerade im Handwerk gibt ihnen die Statistik Recht. Muss ein Handwerksunternehmer Insolvenz anmelden, so ist es meist zu spät für eine Rettung. Wenig bekannt ist allerdings, dass der Unternehmer seit der Reform des Insolvenzrechts schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden und gleichzeitig einen Insolvenzplan einreichen könnte. Damit erhöht er die Chance auf eine Rettung seines Betriebs. Im Insolvenzplan beschreibt der Unternehmer vereinfacht gesagt, was er tun will, um die Interessen aller Parteien möglichst weitgehend zu befriedigen. Stimmen Gläubiger und Gericht dem Insolvenzplan zu, hat das für den Unternehmer einige Vorteile. Durch die Eigenverwaltung behält der Firmenchef im Insolvenzplanverfahren viel mehr Kontrolle über seinen Betrieb, als wenn ihm vom Gericht ein Insolvenzverwalter vorgesetzt würde. Abgesehen davon reduziert die Eigenverwaltung die Kosten des Insolvenzverfahrens. Die Chancen zur Sanierung sind bei Insolvenzplanverfahren wesentlich höher als beim klassischen Insolvenzverfahren.

Dem gegenüber stehen schwer wiegende Nachteile. Zunächst der psychologische Aspekt: Insolvenz gilt in Deutschland immer noch als Makel und nicht als Chance zum Neuanfang. Früher als unbedingt nötig einzugestehen, dass der Betrieb vor dem Aus steht, fällt deswegen sehr schwer. Weiterer Nachteil sind die Kosten, die mit der nötigen Beratung und der Erstellung des Insolvenzplans zusammenhängen. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn liegen diese bei Betrieben mit neun Mitarbeitern bei durchschnittlich 50.000 Euro. Je größer der Betrieb, desto höher der Betrag. Im Schnitt kostete der Sanierungsweg 96 Euro je 1.000 Euro Umsatz. Das ist angesichts der Finanzmisere eines fast zahlungsunfähigen Betriebes schwer zu schultern.

In Sachsen gibt es deswegen das Programm „Krisenbewältigung und Neustart“, ein in Deutschland einmaliges Projekt. Die sächsische Aufbaubank übernimmt für sanierungsfähige Unternehmen Teile der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplans. Außerdem stellt sie durch die Gewährung von Massedarlehen die Liquidität im laufenden Insolvenzplanverfahren sicher. Nicht zuletzt finanziert sie nach Abschluss des Insolvenzplanverfahrens Investitionen für den Neustart. Rund 20 Unternehmen haben die Chance bisher genutzt, etwa ein Drittel davon aus dem Handwerk. Andreas Leidig, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Dresden, verwendet den Begriff „Insolvenz“ in seinen Beratungsfällen trotzdem nur sehr zurückhaltend: „Wenn wir bei einem Betrieb merken, es könnte Schwierigkeiten geben, setzen wir verstärkt auf die Möglichkeiten des runden Tischs und versuchen, die Insolvenz im Vorfeld abzuwenden.“ Dieses Vorgehen entspricht in den meisten Fällen eher den Wünschen der Unternehmer. Über den runden Tisch können sie einen Berater damit beauftragen, Schwachstellen im Betrieb zu suchen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Die Kosten für bis zu 80 Arbeitsstunden des Unternehmensberaters übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die KfW-Mittelstandsbank (s. „Guter Rat, nicht immer teuer“). Großer Vorteil des runden Tischs sind die moderierten Diskussionen, bei denen der Unternehmensberater zwischen den betroffenen Parteien vermittelt. Auf diese Weise zeigen sich Geldgeber oder Gläubiger, die sich vorher komplett gesperrt hatten, häufig wieder verhandlungsbereit.

Dennoch: Nicht immer lässt sich der Gang zum Insolvenzgericht vermeiden, vor allem, wenn Unternehmer zu lange zögern, sich Hilfe zu holen. 27.490 Unternehmen mussten im vergangenen Jahr den Insolvenzantrag stellen.