Steuer aktuell Erfolgreicher Einspruch: Finanzamt muss Beraterkosten bezahlen

Hat das Finanzamt im Steuerbescheid einen offensichtlichen Fehler begangen, können Unternehme innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Doch wer kommt für die Beratungskosten auf, die durch den Einspruch angefallen sind?

© tom_nulens - stock.adobe.com

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle muss das Finanzamt die durch das Einspruchsverfahren entstandenen Steuerberatungskosten übernehmen (OLG Celle, Urteil v. 23.8.2012, Az. 16 U 9/12).

In folgenden Fällen, können Sie vom Finanzamt die Erstattung Ihrer Steuerberatungskosten fordern:

  • Das Finanzamt vergisst Aufwendungen oder bestimmte Angaben in der Steuererklärung.
  • Der Bearbeiter im Finanzamt kennt die aktuelle Rechtsprechung nicht und erlässt deshalb einen für Sie negativen Steuerbescheid (OLG Koblenz, Az. 1 U 1588/01).
  • Das Finanzamt erhöht ohne Grund Ihre Vorauszahlungen

Tipp: Legen Sie Einspruch ein, weil Sie selbst Fehler gemacht oder Ausgaben vergessen haben, können Sie das Finanzamt leider nicht an den Kosten des Einspruchsverfahrens beteiligen. Das funktioniert nur, wenn das Finanzamt einen offensichtlichen Fehler gemacht hat. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .