Steuer aktuell Erbschaftsteuergesetz: Privilegien für Unternehmer verfassungswidrig?

Sind Unternehmer, die einen Betrieb erben oder unentgeltlich übertragen bekommen, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer überprivilegiert? Ja sagen die Richter des Bundesfinanzhofs und haben die Streitfragen dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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Die Richter des Bundesfinanzhofs haben Zweifel daran geäußert, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner derzeitigen Fassung verfassungskonform ist (BFH, Beschluss v. 27.9.2012, Az. II R 9/11). Im Fokus steht die Frage, ob weitgehende oder vollständige Verschonung des Erwerbs von Betriebsvermögen oder von Anteilen an Kapitalgesellschaften gerechtfertigt ist. Schließlich stehen einem Erben, der ein Grundstück erbt, solche Privilegien nicht zu.

Wer ist von diesem Urteil betroffen?

Unternehmer, die einen Betrieb geerbt haben oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geschenkt bekommen haben, müssen nichts tun. Für Sie gelten die Privilegien des aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Tipp: Wer jedoch privat Vermögen erbt und Erbschaftsteuer bezahlen muss oder wer für eine Schenkung vom Finanzamt zu Kasse gebeten wird, sollte Einspruch einlegen und ein Ruhen seines Einspruchsverfahrens beantragen. Doch allzu große Hoffungen darf man sich nicht machen. Denn stellt das Bundesverfassungsgericht Mängel fest, so sind diese meist er für die Zukunft durch ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auszubügeln. dhz

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