Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute über die steuerlichen Privilegien von Firmenerben. Worum es bei der Verhandlung geht und wie Karlsruhe entscheiden könnte.

Anders als privates Vermögen ist Betriebsvermögen bislang kaum mit Steuern belastet, wenn es von einem Besitzer an einen neuen vererbt oder verschenkt wird. Das Bundesverfassungsgericht muss nun darüber entscheiden, ob hier eine Ungleichbehandlung zwischen betrieblichen Vermögen und Privatvermögen beim vorliegt, für das Steuern gezahlt werden müssen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht in seiner jetzigen Fassung steht in Frage.
Bereits im Jahr 2009 gab es eine Reform und damit Gesetzesänderungen. Auf Druck der Karlsruher Richter wurden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet als zuvor. Damit wurden aber neue Privilegien, Freibeträge und unterschiedliche Steuersätze geschaffen.
BFH sieht Überprivilegierung von Betrieben
So können Firmenerben seitdem von Steuern befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen , Arbeitsplätze erhalten und einen Großteil des Betriebsvermögens in der Produktion gebunden ist. Experten schätzen, dass der Staat seit 2009 durch die Reform allerdings etwa 100 Milliarden Euro weniger Steuern einnahm.
Dieses Steuerdefizit rief bereits im Jahr 2012 die Kritiker auf den Plan. Der Bundesfinanzhof (BFH) erachtet das Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig und ließ es prüfen. Die obersten Finanzrichter beurteilen die weitgehende oder volle steuerliche Verschonung beim Erben von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften als eine verfassungswidrige Überprivilegierung. Zudem sehen sie die Regeln als missbrauchsanfällig an, da kaum zu prüfen sei, wie viele Arbeitsplätze langfristig erhalten bleiben und wo das Vermögen gebunden sei.
Urteil erst im Herbst
Zwar hat der Gesetzgeber bereits Schlupflöcher geschlossen und Modelle gestoppt, bei denen privates Finanzvermögen in ein Unternehmen eingebracht wird, um so Abgaben an den Fiskus zu umgehen. Für die sogenannte "Cash GmbH" gibt es jetzt höhere Hürden. Die Bedenken des BFH sind damit aber nicht ausgeräumt.
Ab heute beginnt nun die mündliche Verhandlung zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht. Ein Urteil könnte es im Herbst geben. Möglich sind dafür verschiedene Szenarien wie etwa, dass das geltende Gesetz bestätigt wird, dass es neue Auflagen gibt und eventuell steuerliche Grenzwerte und so ein Teil des geerbten und geschenkten Betriebsvermögend besteuert werden muss. Als dritte Variante könnte das Gesetz auch als unvereinbar mit dem Grundgesetz, jedoch reparabel eingestuft werden. Für Korrekturen erhielte der Gesetzgeber dann noch Zeit. dhz/dpa