An der Energieeinsparverordnung (EnEV) scheiden sich die Geister. Einerseits möchte der Staat mit Vorgaben den Energieverbrauch der Häuser senken. Andererseits schrecken die Mehrkosten potenzielle Bauherren möglicherweise vor energetischen Sanierungen ab.
Ulrich Steudel
Die drei Bundesministerien Bau, Wirtschaft und Umwelt, die den Entwurf der EnEV 2012 erarbeiten, stehen also vor einem Dilemma. Jan Mücke (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im federführenden Bundesbauministerium, stand der Deutschen Handwerks Zeitung Rede und Antwort.
DHZ: Herr Mücke, der Referentenentwurf für die EnEV 2012, der für das erste Quartal angekündigt war, steht immer noch aus. Wann ist mit ihm zu rechnen und wie ist der weitere Fahrplan bis zum Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung?
Mücke: Der Arbeitsentwurf für die EnEV 2012 befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und ist somit noch regierungsintern. Sobald die Ressorts sich auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt haben, geht er in die Länder- und Verbändeanhörung. Anschließend folgt der Kabinettsbeschluss, bevor der Entwurf dann im Bundesrat behandelt wird. Da sich nicht vorhersehen lässt, wie die Stellungnahmen der einzelnen Beteiligten aussehen werden und wie sich die Diskussion um die Inhalte des Entwurfs gestalten wird, kann ich noch keinen konkreten Zeitplan nennen.
DHZ: Das Bauhandwerk befürchtet, dass zu hohe Anforderungen durch die EnEV das Sanierungstempo bei Altbauten eher bremsen, weil Bauherren die hohen Kosten scheuen. Sehen Sie diese Gefahr auch?
Mücke: Auch ich sehe die Gefahr einer Überforderung der Bauherren im Fall zu hoher Anforderungen im Gebäudebestand mit der von Ihnen beschriebenen Folge, dass ein Sanierungsstau entstehen könnte. Damit würde das Gegenteil von dem eintreten, was gewünscht und auch in den Energiewendebeschlüssen der Bundesregierung als Ziel formuliert ist. Aus diesem Grund habe ich immer wieder betont, dass ich auf Anreize statt auf Zwänge setze, um einen solchen Sanierungsstau zu verhindern.
DHZ: Müssen Bauherren, die sich bei der Sanierung von Altbauen nicht an die EnEV halten, künftig mit Sanktionen rechnen?
Mücke: Das müssen sie heute schon. Seit 2009 gibt es für den Fall, dass Bauherren sich bei der Sanierung von Altbauten nicht an die Vorgaben der EnEV halten, eine Sanktionsvorschrift in der EnEV. Danach begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer an bestehenden Gebäuden Änderungen vornimmt, ohne dabei die in der EnEV vorgeschriebenen Bauteilanforderungen einzuhalten. Daran wird sich auch bei der EnEV 2012 nichts ändern.
