Energieeffizienzgesetz Energiemanagementsysteme: Pflicht auch im Handwerk

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sind seit heute verpflichtet, Energiemanagementsysteme vorzuweisen. Dazu können auch Handwerksbetriebe wie Textilreinigungen oder Bäckereien zählen. Ursprünglich sollte der Schwellenwert so angepasst werden, dass nur die größten Konzerne betroffen sind. Das hat die Bundesregierung jedoch versäumt. Verbände dringen auf Korrekturen.

Energiemanagementsysteme
Energiemanagementsysteme sollen helfen, Betriebe energieeffizienter zu machen. Doch sie steigern auch die Bürokratielasten. Eine gesetzliche Pflicht auch für energieintensive Branchen wie Textilreinigungen sorgt für Kritik. - © DTV / www.d-v-c.net / Stefan Wendt

Festgelegt ist die Pflicht zur Einführung der Energiemanagementsysteme im Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Dort ist geregelt, dass Betriebe mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 7,5 GWh ein solches System im Unternehmen einrichten müssen – und das bis zum 18. Juli 2025. Orientieren müssen sie sich an bestimmten DIN-Normen und deren Standards. Außerdem bestimmt die Pflicht, dass Betriebe mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Einsparmaßnahmen in ihrem Betrieb identifizieren und dafür innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen müssen.

Was sind Energiemanagementsysteme?

Energiemanagementsysteme sind in erster Linie umfassende Dokumentationen aller energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten in einem Betrieb. Sie umfassen deren Planung, Betrieb und alle Werte, die damit in Verbindung stehen. Zusätzlich geht es darum, Energieeinsparpotenziale zu erkennen und die Verbräuche zu senken. Dafür müssen Maßnahmen beschrieben und dokumentiert werden, es müssen Verantwortliche und deren Aufgaben definiert werden, es müssen Ziele und Fristen vereinbart werden und auch hier bedarf es einer nachvollziehbaren Dokumentation. Energiemanagementsysteme müssen nach Standards zertifiziert sein, sodass sie einfacher überprüft werden können. Kontrolliert werden sie stichprobenartig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zwar gelten Energiemanagementsysteme grundsätzlich als durchaus sinnvoll, um Energieeinsparmaßnahmen konsequent umzusetzen und langfristig durchzuhalten. Sie müssen für das jeweilige Unternehmen oder den jeweiligen Betrieb aber passen. Auch deswegen sorgt die gesetzliche Pflicht und vor allem die Festlegungen dazu, für wen sie gelten soll, schon lange für Kritik. Denn das, was dazu aktuell im deutschen Energieeffizienzgesetz steht, stellt eine Übererfüllung der Pflichten dar, die die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben hat. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) fordert, dass Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 23 GWh verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem vorzuweisen. Der deutsche Schwellenwert von 7,5 GWh liegt also deutlich geringer und bezieht damit deutlich mehr Firmen mit ein.

Energiemanagementsysteme: Bundesregierung versäumt Gesetzesnovelle

Das haben auch die Regierungsparteien von Union und SPD erkannt. In ihrem Koalitionsvertrag haben sie niedergeschrieben, dass sie unter anderem das EnEfG novellieren und auf EU-Recht zurückführen wollen. Diese Pläne sind Teil des nationalen Sofortprogramms für den Bürokratieabbau. Eine Gesetzesnovelle, um den Schwellenwert heraufzusetzen, ist bislang aber nicht formuliert. Und so tritt die einst im EnEfG festgelegte Frist in Kraft.

Mitte Juni hatten sich Wirtschaftsverbände aus Industrie und Handwerk in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewendet, um darauf zu drängen, diese bußgeldbewährte Frist auszusetzen, bis das Gesetz angeglichen ist, und sie hatten dazu aufgefordert, den Novellierungsprozess zeitnah anzustoßen. Bislang gab es von Seiten des Ministeriums keine Reaktion darauf.

Mitunterzeichner des Schreibens ist auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Zwar hat der Großteil der Handwerksbetriebe einen geringeren Energieverbrauch. Dennoch trifft die Pflicht auch Handwerksbetriebe – darunter vor allem größere Bäckereien und Textilreinigungsbetriebe. Eine Gesetzesnovelle – wie im Koalitionsvertrag versprochen – hält der ZDH für dringend notwendig zur bürokratischen Entlastung von energieintensiven mittelständischen Handwerksbetrieben. Nur eine Entlastung von immer neuen Bürokratielasten führt laut ZDH im Ergebnis zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz, statt lediglich zu Frust und Investitionszurückhaltung.

Energiemanagementsysteme: Finanzielle und strukturelle Überforderung

"Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Managementsysteme überfordern diese Betriebe nicht nur finanziell, sondern auch strukturell", sagt Michaela Steinhauser, Referatsleiterin Energie- und Klimapolitik beim ZDH in Berlin. Um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, muss ein Energiemanagementsystem den Vorgaben der Norm ISO 50001 entsprechen, die auf Konzerne mit verschiedenen Unternehmensabteilungen und Positionen ausgerichtet ist. Ein Handwerksbetrieb ohne Controlling, IT und großer Personalabteilung könne in den vergebenen Systemen nicht abgebildet werden.

Michaela Steinhauser mahnt, dass derartige bürokratische Lasten die Betriebe eher davon abhalten, sich um Energieeffizienzmaßnahmen in der Praxis zu kümmern, die wichtig seien und für die es Ressourcen brauche. Sie plädiert dafür, die Betriebe anders als mit gesetzlichen Pflichten dazu zu motivieren, Energie einzusparen und über einfach nutzbare Tools auch Daten zu erfassen, um einen Überblick über die eigenen Verbräuche zu bekommen. Als Beispiel nennt sie das E-Tool, der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz, das Betrieben kostenlos zur Verfügung steht.

"Um für mehr Klimaschutz und CO2-Reduzierung in den energieintensiven, mittelständischen Handwerksbetrieben zu sorgen, muss diese reine zusätzliche Bürokratieverpflichtung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – dringend zurückgeführt werden", erklärt Michaela Steinhauser. Betriebe benötigen jetzt eine rechtssichere Planungsgrundlage. "Allerdings drohen – selbst bei einer schnellen Novellierung des EnEfG – aufgrund der aktuell geltenden Fristen Strafzahlungen für die Betriebe", fügt sie hinzu.

Um dies zu verhindern, schlägt der ZDH vor, in einem ersten Schritt, die bindenden Fristen zur Einführung von Energiemanagementsystemen faktisch auszusetzen. Bis zur vereinbarten Rückführung auf EU-Recht sollte das zuständige Bundesamt (BAFA) auf entsprechende Stichprobenkontrollen und Bußgelder verzichten.

Benachteiligen die Energiemanagementsysteme deutsche Firmen?

Den Forderungen des ZDH schließt sich auch der Deutsche Textilreinigungsverband (DTV) an, denn in dieser Branche gibt es gerade die Handwerksunternehmen, die zwar einen großen Energieverbrauch aufweisen, aber dennoch als mittelständisch anzusehen sind. Von den Pflichten sei zwar nur ein Teil der Betriebe betroffen, aber gerade diese Betriebe spielen laut DTV eine tragende Rolle in der Versorgung kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der Lebensmittelindustrie.

"Die aktuelle Regelung geht über die EU-Vorgaben hinaus und benachteiligt deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich", erklärt dazu Andreas Schumacher, der Hauptgeschäftsführer des DTV. Er weist auf die besonders problematische Situation für Wäschereien in Grenzregionen hin: "Sie stehen im Wettbewerb mit Betrieben aus Nachbarländern, in denen weniger strenge Anforderungen gelten." Diese strukturelle Benachteiligung gefährde Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe.

Der DTV hat ausgerechnet, dass ein Betrieb, der ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einrichtet und betreibt, mit jährlichen Kosten bis zu 20.000 Euro rechnen muss – inklusive der Beratung, Zertifizierung und den Mitarbeiterkosten, da man für die Dokumentationen extra Personal benötigt. Weitere Kosten entstehen durch die Installation von Zählern, Sensoren, deren Wartung und Digitalisierung. Eine Mindestschätzung dieser Kosten liegt für Wäschereien bei 3.000 Euro jährlich. Die Angaben stammen laut DTV aus einer Mitgliederbefragung.

Energiekosten: Starker Kostenfaktor in den Textilreinigungen

Da die Energiekosten selbst in der Branche ein großer Kostenfaktor sind, investieren die Betriebe dem Verband zufolge bereits kontinuierlich in die Energieeffizienz und die Abkehr von fossilen Brennstoffen. "Das tun sie vielfach aus eigener Kraft, gelegentlich mit Unterstützung einzelner Förderprogramme", berichtet Andreas Schumacher. Die Energiekosten liegen bei Wäschereien und Reinigungen inzwischen bei rund 15 Prozent der Gesamtkosten – und sie steigen stetig. Energieeffizienz und Klimaneutralität seien deshalb wichtige Ziele in der Branche. Um sie zu erreichen, braucht es laut DTV aber realistische Übergangsfristen, technologieoffene Lösungen und gezielte Unterstützung. "Die aktuelle Gesetzeslage führt zu einer einseitigen Belastung ohne ausreichende Entlastung", so Schumacher.

In diesem Zusammenhang hält der DTV die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen mit Audits und Zertifizierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) grundsätzlich für falsch – sowohl aufgrund der hohen Kosten als auch wegen des erheblichen Personalaufwands. "Für KMU muss man praxisnahe und einfachere Lösungen finden", mahnt Andreas Schumacher.

Energiemanagementsysteme: Bäcker fordern schnellstmöglich Korrekturen

Ähnlich sieht das auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der sich den Forderungen im Schreiben der Unternehmensverbände anschließt. Bäckereien stellen eine weitere Handwerksbranche dar, die durch die verpflichtende Einführung der Energiemanagementsysteme neue bürokratische Lasten bekommt. Zwar betrifft das auch hier nur die vergleichsweise großen Betriebe – etwa die mit über 50 Filialen. Nach Schätzungen des Verbands sind das aber über 100 Betriebe, die mit Blick auf ihren Umsatz und die betroffenen Arbeitsplätze wirtschaftlich sehr bedeutend sind.

So heißt es auch aus der Bäckerbranche, dass die Pflicht, ein Energiemanagement einzuführen, dem Ansatz widerspreche, Bürokratie abzubauen. "Durch diese Regelungen im Gesetz der Ampel-Koalition wird keine einzige Kilowattstunde Energie eingespart, aber viel Kraft und Energie investiert. Die aktuelle Situation führt zu Unsicherheit, Investitionszurückhaltung und Frust bei den Betrieben", sagt Friedemann Berg, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands. Dieser fordert, dass die neue Bundesregierung schnellstmöglich Korrekturen des Gesetzes vornimmt und dabei nicht über die EU-Vorgaben hinausgeht. "Die Novellierung des Energieeffizienzgesetzes ist eindeutig im Koalitionsvertrag verankert und die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Gesetz angepasst wird, sodass mittelständische Unternehmen nicht davon erfasst werden", erklärt Friedemann Berg.