Bietet Ihr Handwerksbetrieb energetisches Sanieren an? Dann punkten Sie bei Kundenanfragen mit einem Hinweis auf mögliche Steuervorteile und mit dem Hinweis auf einen Sanierungskonfigurator im Internet. Was Sie dazu wissen müssen, verraten wir Ihnen in den folgenden Passagen.
Werden die Handwerksleistungen zum energetischen Sanieren einer Immobilie im Privathaushalt eines Kunden vorgenommen, steht diesem für die abgerechnete Arbeitsleistung eine Steueranrechnung von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro zu (§ 35a Abs. 3 EStG).
Beispiel: Ein Kunde zahlt 2013 15.000 Euro Einkommensteuer ans Finanzamt. Stellen Sie ihm eine Rechnung über energetisches Sanieren in Höhe von 14.000 Euro (Arbeitsleistung 6.000 Euro, Material 8.000 Euro), muss der Kunde nur noch mit Steuerzahlungen von 13.800 Euro kalkulieren (15.000 Euro abzgl. Steueranrechnung 1.200 Euro).
Viele Möglichkeiten zum Nachbessern
Damit der Kunde Ihren Kostenvoranschlag und vor allem die Notwendigkeit der angebotenen Sanierungsleistungen überprüfen zu können, sollten Sie auf den brandaktuellen Sanierungskonfigurator unter sanierungskonfigurator.de hinweisen. Dieser Online-Rechner, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung gestartet wurde, bewertet die energetische Qualität eines Hauses und zeigt die Möglichkeiten für Verbesserungen auf.
Tipp: Im Jahressteuergesetz 2013, das nach monatelangem Tauziehen nun endlich kurz vor der Verabschiedung steht, gibt es keine weiteren Steuervergünstigungen für das energetische Sanieren. Deshalb sollten Sie versuchen, Aufträge mit den genannten zwei Argumenten an Land zu ziehen. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
