Die Finanzverwaltung stellte auf der Messe "Modernder Staat" in Berlin am 6. November 2012 die ElsterApp vor. Damit können Steuerzahler ihre steuerrelevanten Belege mit ihrem Smartphone elektronisch erfassen und in einer persönlichen ElsterBox abspeichern. Doch diese Neuerung ist für Unternehmer nicht geeignet.
Ziel dieser fortschrittlichen Neuerung ist, dass noch mehr Steuerzahler auf die elektronische Übermittlung ihrer Steuererklärung umsteigen. Für die Finanzverwaltung sind die gespeicherten Daten nicht lesbar. Die in der ElsterBox abgelegten Dateien können nur mit einem persönlichen Elsterzertifikat wieder entschlüsselt werden.
Für Unternehmer nicht geeignet
Die Mitteilung Nr. 221 vom 6. November 2012, in der das Bayerische Staatsministerium der Finanzen auf den Prototyp der ElsterApp hinweist, ist für Unternehmer kein Freibrief, ihre Belege mit dem Handy zu fotografieren, in einer ElsterCloud abzulegen und die Belege anschließen zu vernichten. In diesem Fall würde der Unternehmer seinen Betriebsausgabenabzug aufs Spiel setzen und auf jeden Fall den Vorsteuerabzug verlieren.
Tipp: Für Arbeitnehmer ist die ElsterApp ein geeignetes Instrument, sämtliche Belege bei Abgabe der Steuererklärung zumindest in digitaler Form parat zu haben. dhz
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