Unternehmer und Arbeitgeber müssen ab 1. September 2013 Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend mit dem ELSTER-Zertifikat übermitteln. Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden nicht mehr angenommen, wenn die Übergangsfrist zum 31. August 2013 ausläuft. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

Seit Anfang des Jahres sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits zur authentifizierten Übermittlung verpflichtet, allerdings wurde ihnen die jetzt auslaufende Übergangsfrist eingeräumt.
DHZ-Tipp: Falls noch nicht geschehen, kümmern Sie sich jetzt sofort um Ihre Authentifizierung, sie kann bis zu zwei Wochen dauern. Das benötigte elektronische Zertifikat erhalten Sie unter elsteronline.de/eportal. Arbeitgebern empfiehlt die Oberfinanzdirektion ein "Nichtpersönliches Zertifikat". dhz