Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ELSTER-Zertifikat zum 1. September zwingend

Unternehmer und Arbeitgeber müssen ab 1. September 2013 Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend mit dem ELSTER-Zertifikat übermitteln. Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden nicht mehr angenommen, wenn die Übergangsfrist zum 31. August 2013 ausläuft. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

Stichtag 1. September 2013: Ab diesem Zeitpunkt ist das ELSTER-Zertifikat für Unternehmer dringend erforderlich. - © Foto: graphit/Fotolia

Seit Anfang des Jahres sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits zur authentifizierten Übermittlung verpflichtet, allerdings wurde ihnen die jetzt auslaufende Übergangsfrist eingeräumt.

DHZ-Tipp: Falls noch nicht geschehen, kümmern Sie sich jetzt sofort um Ihre Authentifizierung, sie kann bis zu zwei Wochen dauern. Das benötigte elektronische Zertifikat erhalten Sie unter elsteronline.de/eportal. Arbeitgebern empfiehlt die Oberfinanzdirektion ein "Nichtpersönliches Zertifikat". dhz