In einem Schreiben an mehrere Verbände hat das Bundesfinanzministerium nun erläutert, wie Arbeitgeber ab 2012 an die Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitnehmer kommen. ELStAM, also der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale, funktioniert ab 1. Januar 2012 definitiv nicht.
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Januar 2012 gilt zur Ermittlung der Lohnsteuer Folgendes:- Lohnsteuerkarte 2010: Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale aus der Lohnsteuerkarte 2010 entnehmen. Diese Lohnsteuerkarte war schon das ganze Jahr 2011 noch gültig.
- Änderungen der Verhältnisse: Haben sich die Verhältnisse Ihres Mitarbeiters seit 2010 verändert (z.B. Kind bekommen, neue Steuerklasse), behalten Sie die Lohnsteuer nach dem ELStAM-Informationsschreiben ein, das Ihr Mitarbeiter zur Überprüfung seiner Daten vom Finanzamt bekommen hat.
Tipp: Berechnen Sie die Lohnsteuer nach dem ELStAM-Informationsschreiben, machen Sie sich eine Kopie und bewahren Sie diese bei den Lohnunterlagen des betreffenden Arbeitnehmers auf. Nur so können Sie dem Finanzamt bei Nachfragen erklären, woher die verwendeten Lohnsteuerabzugsmerkmale stammen. dhz
