Das Elena-Verfahren wird nun endgültig zum 3. Dezember 2011 eingestellt. Für Arbeitgeber entfällt damit die Pflicht, monatlich die Entgeltdaten im Elena-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu melden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wertete dies als gute Nachricht, insbesondere „für kleine und mittlere Unternehmen, die durch Elena besonders belastet wurden“. Nach Angaben seines Ministeriums werden ab 3. Dezember keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen, alle bisher gespeicherten Daten würden unverzüglich gelöscht.
Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) hatte erst vor Kurzem die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Nach der jetzt erfolgten Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es noch vor Jahresende in Kraft treten. Mehr Informationen zu Elena unter das-elena-verfahren.de . dhz