Steuer aktuell Elektronische Lohnsteuerkarte: Übergangsregelung möglich

Zum 1. Januar 2013 startet ELStAM. Bei diesem Verfahren können Sie sich als Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale Ihrer Mitarbeiter auf elektronischem Weg vom Finanzamt abholen. Sie müssen aber am 1. Januar 2013 noch nicht dabei sein.

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Das Bundesfinanzministerium hat in einem Entwurf eines Einführungsschreibens für viele kaum erkennbar eine Übergangsregelung eingebaut. Danach wird es nicht beanstandet, wenn Sie erst ab 1. Januar 2014 an ELStAM teilnehmen.

So sollten Sie jetzt vorgehen

Auch wenn es Ihnen bei dem ganzen Alltagsstress nicht ungelegen kommt, dass der Startschuss zu ELStAM ab 1. Januar 2013 auf ohne Sie fallen kann, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Testen Sie ELStAM erstmal für einen Arbeitnehmer, Klappt es mit der Übermittlung der Lohndaten reibungslos, können Sie ja problemlos auch die übrigen Mitarbeiterdaten über ELStAM abholen.

Tipp: Den Entwurf des Einführungsschreibens zum 1. Januar 2013 für ELStAM können Sie hier abrufen. Die Übergangsregelung finden Sie etwas kompliziert formuliert unter II mit der Überschrift "Einführungszeitraum".

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