Elektronische Bilanz (E-Bilanz)

Die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten ans Finanzamt war erstmals für die Bilanzdaten 2013 zwingend vorgeschrieben ( E-Bilanz). Von der elektronischen Übermittlung wird ausnahmsweise abgesehen, wenn im Rahmen eines Härtefallantrags folgende Voraussetzungen zu bejahen sind:

  • Der bilanzierende Unternehmer besitzt aus Altersgründen weder einen PC, noch hat er einen Internetzugang. Er bilanziert noch mit Papier-Journalen.
  • Der Unternehmer plant, seinen Betrieb Ende 2014 aufzugeben. Der Umstieg auf die elektronische Übermittlung ab 2013 wäre finanziell zu hoch.
Der Härtefallantrag ist schriftlich beim Finanzamt zu stellen. Wer bereits Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen elektronisch ans Finanzamt übermittelt, dem ist auch die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten zuzutrauen.