Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein und sind sogar bereit, für die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht zu ziehen, können Sie zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das bedeutet, dass Sie die strittigen Steuern erst einmal nicht bezahlen müssen. Doch die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung birgt erhebliche finanzielle Risiken, denen Sie sich bewusst sein sollten.
Gewinnen Sie vor Gericht, haben Sie selbstverständlich keine finanziellen Nachteile. Das Finanzamt schickt Ihnen einen neuen Steuerbescheid ohne Festsetzung der strittigen Steuern und damit ist die Sache für Sie erledigt. Durch die Aussetzung der Vollziehung haben Sie bisher nichts bezahlt und durch die Bescheidänderung sind auch keine weiteren Zahlungen mehr notwendig.
Finanzielles Risiko wegen Aussetzungszinsen
Verlieren Sie jedoch vor Gericht, kann eine Aussetzung der Vollziehung richtig teuer werden. Denn das Finanzamt fordert für die bislang nicht bezahlten Steuern 0,5 Prozent Aussetzungszinsen pro Monat. Das bedeutet im Klartext: Spielt das Finanzamt auf Zeit, die Richter sind auch nicht die schnellsten und nach dem Finanzgericht muss der Weg vor den Bundesfinanzhof gegangen werden, kommt das schnell hohe zweistellige Zinsen zusammen, die bei einer Niederlage richtig teuer werden können.
Diese hohen Aussetzungszinsen werden übrigens selbst dann fällig, wenn das Finanzamt bummelt und das Einspruchs- und Klageverfahren unnötig in die Länge zieht. Wenn Sie also einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, müssen Sie die Konsequenzen in Form von (unnötigen) Aussetzungen in Kauf nehmen (BFH, Urteil v. 27.4.2016, Az. X R 1/15; veröffentlicht a, 27.7.2016). dhz
Steuertipp
Ist eine Gesetzeslage strittig und Sie sind nicht zu knapp bei Kasse, empfiehlt es sich, die strittigen Steuern erst einmal bezahlen und auf einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu verzichten. Dadurch vermeiden Sie das Risiko im Falle einer Niederlage im Einspruchsverfahren zusätzliche Zinszahlungen leisten zu müssen. Diesen Grundsatz sollten Sie selbst dann beherzigen, wenn Sie oder Ihr Berater noch so siegessicher sind. Denn ein Restrisiko, letztendlich nicht Recht zu bekommen, ist im Steuerrecht niemals auszuschließen.
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