Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch wegen eines Fehlers zu Ihren Ungunsten ein und das Finanzamt findet weitere Fehler zu Ihren Gunsten, kann es passieren, dass die festgesetzt Steuer durch das Einspruchsverfahren höher ausfällt. Doch dagegen können Sie vorgehen.
Im Einspruchsverfahren haben Sie die Möglichkeit, dem Finanzamt alle Fehler zu Ihren Ungunsten aufzulisten und um einen geänderten Steuerbescheid zu bitten. Das Problem bei einem Einspruch: Der Steuerbescheid ist nicht nur hinsichtlich der von Ihnen entdeckten Fehler offen. Der ganze Steuerfall ist wieder offen. Das bedeutet, dass der Sachbearbeiter im Finanzamt praktisch die komplette Steuererklärung erneut überprüfen muss.
Bei Neuaufrollung des Steuerfalls drohen höhere Steuern
Findet der Sachbearbeiter im Finanzamt tatsächlich Fehler zu Ihren Gunsten, kann es passieren, dass durch Ihren Einspruch eine höhere Steuer fällig wird. Das Finanzamt muss Ihnen in diesem Fall eine so genannte „Verböserung“ androhen und muss Ihnen die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren. Hat der Sachbearbeiter im Finanzamt Recht, gibt es für Sie nur eine einzige Alternative. Sie ziehen Ihren Einspruch einfach zurück. In diesem Fall bleibt es bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung und die angedrohte „Verböserung (= Festsetzung höherer Steuern) ist damit vom Tisch.
Auf Fristsetzungen des Finanzamts sollten Sie unbedingt reagieren. Denn nehmen Sie den Einspruch nicht in der vom Finanzamt gesetzten Frist zurück, wird das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung erlassen. Und gegen diese Entscheidung können Sie nur noch vor dem Finanzgericht vorgehen, wie der Bundesfinanzhof nun klarstellte (BFH, Urteil v. 10.3.2016, Az. III R 2/15; veröffentlicht am 11.5.2016).
Steuertipp
Im Einspruchsverfahren haben Sie auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Stimmt das Finanzamt zu, müssen Sie die strittigen Steuern vorerst nicht bezahlen. Doch die Aussetzung der Vollziehung sollte nur beantragt werden, wenn Sie sich zu 100 Prozent sicher sind, dass Sie Recht bekommen. Denn bekommen Sie nicht Recht, werden auf die ausgesetzten Steuerzahlungen zusätzlich Zinsen ans Finanzamt fällig.
Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.
