Von Vorsorgevollmacht bis Sorgerechtsverfügung Einmal Probesterben bitte: Diese Vorsorgedokumente sind wichtig

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, müssen die Hinterbliebenen viele Dinge organisieren. Neben der Trauer belastet dieser Prozess zusätzlich. Vermögensverwalter Heiko Löschen empfiehlt seinen Gesprächspartnern deshalb ein gedankliches Probesterben. Ein paar Tipps, an welche Dokumente Sie unbedingt denken sollten.

Patientenverfügung mit Stift.
Experten empfehlen, die Patientenverfügung spätestens alle drei Jahre neu zu erstellen. - © blende11.photo - stock.adobe.com

Vorsorgevollmacht

Wenn es beispielsweise ein Unfall unmöglich macht, den eigenen Willen zu äußern, ist es hilfreich, eine Vollmacht formuliert zu haben. Diese kann bei einem Notar oder selbst angefertigt werden. Zwar gibt es im Internet eine Vielzahl von Vorlagen, wer auf Nummer sicher gehen möchte oder wenn das Vermögen komplex ist, dann rate ich dringend zur notariellen Variante.

Generalvollmacht

Mit dieser Vollmacht stellt der Vollmachtgebende sicher, dass eine Person seines Vertrauens die Geschicke lenkt und kein fremder Betreuer vor und nach dem Tod eingesetzt wird. Sie ermächtigt zu allen Rechtsgeschäften im Namen des Vollmachtgebenden, gilt ab sofort und über den Tod hinaus. Ein tiefes Vertrauensverhältnis ist daher unabdingbar. Einfache, präzise und klare Formulierungen sind hier stets dienlich.

Patientenverfügung

Um die Umsetzung der eigenen Vorstellungen und Wünsche im Fall einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall sicherzustellen, ist es ratsam, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese sollte klar definieren, welche Behandlungsformen gewünscht und welche ausdrücklich nicht gewünscht sind.

Patientenverfügungen sollten spätestens alle drei Jahre neu erstellt werden. Hier gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Vorlagen im Internet. Die Verfügung sollte an einem für jeden zugänglichen Platz liegen, um im Bedarfsfall zügig vorgelegt werden zu können. Kopien des Dokumentes bei verschiedenen vertrauten Personen zu hinterlegen ist sinnvoll.

Testament

Es gibt keine Pflicht, ein Testament zu erstellen. Wenn kein Testament gefunden wird, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn diese nicht gewünscht ist und/oder Vermächtnisse ausgelobt werden sollen, dann ist ein Testament zur Umsetzung des eigenen Willens notwendig. Auch hierzu gibt es Anleitungen im Internet. Bei größeren Vermögen ist immer der Gang zum Notar ratsam.

Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung kann bei minderjährigen Kindern sicherstellen, dass im Fall des Todes der Erziehungsberechtigten das Sorgerecht auf vertraute Personen übergeht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Obhut in fremde Hände gelegt wird. Diese Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich erstellt werden. Auch hier sind gute Vorlagen im Internet zu finden.

Bestattungsverfügung

Die Wünsche für die eigene Bestattung können bereits zu Lebzeiten definiert werden.

Dokumentenordner, digitaler Nachlass und Passwörter

Es ist sehr hilfreich, wenn klar strukturierte Unterlagen existieren, aus denen sämtliche Themen des Lebens ersichtlich sind.

• Zugangsdaten für Bank- und Depotkonten, Kreditkarten
• Steuerdaten (Steuernummer, Steuer ID, Elster-Zugang)
• Immobilienunterlagen (Grundbuch, Finanzierung, Mietverträge, Versorger, Kaution)
• Welcher Schlüssel ist wofür?
• Zugang zur Onlinewelt (Paypal-Guthaben, Social Media Profile, Kryptokonten)
• Was soll mit Haustieren geschehen?
• Sonstige Vermögenswerte
• Versicherungen
• Wer ist im Fall des Todes zu informieren und wie?
• Umgang mit diskreten Unterlagen (Liebesbriefe, Geschäftsunterlagen)

Wichtig ist zudem, diese Listen regelmäßig zu aktualisieren.

Zum Autor: Heiko Löschen ist Vermögensverwalter bei der GSP asset management GmbH in Münster.