In den nächsten Wochen haben Sie noch Zeit, die Weichen auf "Steuerspar-Modus" zu stellen. Hier die neun effektivsten und interessantesten Steuerstrategien für die private Einkommensteuererklärung.
Bernhard Köstler

1. Null-Euro-Freistellungsauftrag
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Sie haben beide bei derselben Bank Aktien, kann ein Null-Euro-Freistellungsauftrag bei der Bank zur Erstattung von Abgeltungsteuer führen. Und zwar immer dann, wenn ein Partner 2014 Gewinn und der andere Verluste erzielt hat. Durch die Null-Euro-Freistellung saldiert die Bank und erstattet die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer. Die Null-Euro-Freistellung muss bis 31. Dezember beantragt werden.
2. Timing für Spenden
Wer spenden und die Spenden noch im Jahr 2014 als Sonderausgaben abziehen möchte, muss so frühzeitig überweisen, dass die Abbuchung noch bis zum 31. Dezember erfolgt. Beim Spenden via Online-Banking erst am 30. oder 31. Dezember wird die Zahlung meist erst Anfang Januar 2015 abgebucht und der Sonderausgabenabzug für 2014 ist verloren.
3. Riester-Zulagen nicht verschenken
Checken Sie, ob Sie in den vergangenen zwei Jahren Riester -Zulagen auf Ihren Riester-Vertrag einbezahlt bekommen haben. Wenn nicht, haben Sie wohl vergessen, Ihre Versicherungsgesellschaft mit der Beantragung der Zulagen zu beauftragen. Für die Riester-Zulage 2012, immerhin 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage je Kind (bei Geburt ab 2008: 300 Euro je Kind) – müssen Sie einen Antrag bis spätestens 31. Dezember 2014 stellen.
4. Mehr Netto durch Freibetrag
Wer als Arbeitnehmer angestellt ist, kann bis 30. November 2014 beim Finanzamt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag für 2014 beantragen. Dazu listen Sie dem Finanzamt alle bereits für 2014 entstandenen Steuersparkosten auf und die abziehbaren Ausgaben, die voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres anfallen.
Vorteil: Der Arbeitgeber zieht diesen Lohnsteuerfreibetrag bei Ermittlung der Lohnsteuer für das Dezember-Gehalt vom Bruttogehalt ab und behält so deutlich weniger Steuern ein.
5. Taktieren bei Steueranrechnung
Beauftragen Sie zum Jahreswechsel Handwerker mit Arbeiten in Ihrem Privathaushalt, steht Ihnen eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung zu, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Liegen die Kosten über 6.000 Euro, sollten Sie noch 2014 eine Anzahlung leisten.
Beispiel: Ein Handwerker baut das Dach Ihres Eigenheims aus. Kosten: 10.000 Euro, zahlbar im Januar 2015. Das würde eine Steueranrechnung von 1.200 Euro im Jahr 2015 bringen (10.000 × 20 Prozent = 2.000 Euro, aber maximal 1.200 Euro). Zahlen Sie aber schon im Dezember 4.000 Euro und die restlichen 6.000 Euro im Januar, beträgt die Steueranrechnung insgesamt 2.000 Euro (2014: 4.000 Euro × 20 Prozent = 800 Euro; 2015: 6.000 Euro × 20 Prozent = 1.200 Euro).
6. Verlustbescheinigung beantragen
Haben Sie bei verschiedenen Banken Spareinlagen und bei einer Bank Gewinne und bei der anderen Bank Verluste, scheidet eine Saldierung durch die Banken aus. Doch Sie können die Saldierung in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2014 beantragen und bekommen so die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer zurück. Damit das Finanzamt jedoch saldiert, müssen Sie zuerst bei Ihrer Bank, bei der Sie 2014 Verluste aus Kapitalanlagen erzielt haben, eine Verlustbescheinigung beantragen. Und diese Bescheinigung gibt es nur, wenn Sie diese spätestens bis zum 15. Dezember 2014 bei der Bank beantragen.
7. Steuerersparnis durch Sonderausgabenplus
Wer seine Steuerlast für 2014 gezielt drücken möchte, kann seine privaten Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten zweieinhalb Jahre bereits im Jahr 2014 vorauszahlen. Das Finanzamt erlaubt den Abzug dieser kompletten Beiträge im Jahr 2014. Da hier aber ein paar Steuerspielregeln zu beachten sind, sollte diese Strategie mit dem Steuerberater abgesprochen werden.
8. Familienangehörige im Betrieb anstellen
Wer seine Familienangehörigen wie Ehegatten, Lebenspartner im Rahmen einer Lebenspartnerschaft, Kinder oder Eltern noch 2014 als Minijobber anstellt, profitiert von folgenden Vorteilen:- Das Geld bleibt in der Familie.
- Die Gehaltszahlungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar.
- Sie können Ihren Lieben steuerfreie Gehaltsextras ausbezahlen (Kosten für Kindergartenplatz, Erholungsbeihilfe, etc.)
- Sie als Selbstständiger erhalten einen abgeleiteten Riester-Zulagen-Ansoruch (§ 79 Satz 2 EStG).
9. Ja-Wort 2014 steuerlich sinnvoll
Nicht unbedingt romantisch, aber steuerlich lukrativ ist die standesamtliche Hochzeit oder die Eintragung einer Lebenspartnerschaft bis zum 31. Dezember 2014. Durch den Ehegattentarif lassen sich im Vergleich zur Besteuerung von Ledigen mehrere tausend Euro Steuern sparen. Doch die Rechnung geht nur auf, wenn ein Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt. Haben beide Partner in etwa dasselbe Einkommen, winken durch das Ja-Wort bis zum 31. Dezember 2014 steuerlich keine Steuervorteile.
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