Gehen betriebliche Ausgabenbelege verloren oder werden versehentlich vernichtet, droht der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs und des Vorsteuerabzugs. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Eigenbelege zu erstellen. In dem Eigenbeleg wird vermerkt, an welchem Tag aus welchem Grund betriebliche Aufwendungen in welcher Höhe geleistet wurden. Günstig wäre es, dem Eigenbeleg noch den Kontoauszug mit der Abbuchung der Zahlung beizufügen oder den Namen eines Zeugen, der die Ausgabe belegen kann.
Muster für einen Eigenbeleg
Eigenbeleg für das Jahr ... (Jahreszahl eingeben)
Ich habe am 30.06.2014 an den Geschäftspartner Hans Mustermann, Mustergasse 1 in 11111 Musterstadt eine Provisionszahlung für die Vermittlung eines Auftrags (Bezeichnung des vermittelten Auftrags: Dachsanierung Huber In Musterstadt) in Höhe von 800 Euro zzgl. 152 Euro Umsatzsteuer bar ausbezahlt. Die Quittung über die Auszahlung habe ich verloren. Die Zahlung kann von Herrn …………, Adresse ………………. im Rahmen eines Auskunftsverfahrens bezeugt werden, da dieser bei der Geldübergabe zugegen war.