Wollen Sie Ihren Ehegatten in Ihrem Betrieb anstellen, stellt sich die Frage, was hier steuerlich mehr Sinn macht. Eine Vollanstellung oder eine Anstellung auf 400-Euro-Basis im Rahmen eines Minijobs?
Aus rein steuerlichen Gründen macht es mehr Sinn, den Ehegatten als Minijobber zu beschäftigen. Denn die 4.800 Euro Gehalt plus die pauschalen Zahlungen für Steuer, Renten- und Krankenversicherung sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Versteuern muss der Ehegatte das erhaltene Minijob-Gehalt nicht mehr. Das bedeutet im Klartext: Die Minijob-Zahlung wirkst sich in voller Höhe Steuer sparend aus.
Tipp: Dennoch sollte die steuerliche Betrachtung alleine nicht den Ausschlag dafür geben, wie Sie Ihren Ehegatten letztendlich anstellen. Steht nämlich nicht die Steuerersparnis, sondern die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und somit die spätere Rente im Vordergrund, ist die Vollanstellung sinnvoller. dhz
