Eigentlich sollten Sie als bilanzierender Unternehmer bis spätestens 31. Dezember 2012 Ihre Buchhaltungssoftware auf Vordermann bringen und möglicherweise den Kontenrahmen an die Vorgaben zur E-Bilanz anpassen. Wie weit sind Sie mit den Anpassungen?
Sie wissen noch gar nichts von einer notwendigen Anpassung, um ab 1. Januar 2013 E-Bilanz-fähig buchen zu können? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Denn jeder dritte Unternehmer ist bislang noch gar nicht darüber informiert worden. Haben Sie noch gar keine Anpassungen vorgenommen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Besorgen Sie sich vom Anbieter Ihrer Buchhaltungssoftware einen neuen Kontenrahmen für das Jahr 2013.
- Als nächstes sollten Sie mut Ihrem Berater klären, ob Anpassungen Ihres Kontenrahmens an die Vorgaben zur E-Bilanz notwendig sind.
- Legen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater ein Honorar für die Überprüfung Ihres Kontenrahmens und die notwendigen Anpassungen fest, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Tipp: Die Anpassung des Kontenrahmens zum 1. Januar 2013 ist notwendig, um bereits während des Jahres 2013 auf die richtigen Konten buchen zu können. Passen Sie den Kontenrahmen nicht an, stehen bei den Jahresabschlussarbeiten für 2013 deutlich mehr Arbeiten an. Sie müssen schlimmstenfalls jede Buchung einzeln beleuchten und den neuen Konten zuordnen. dhz
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