Längere Übergangsfrist E-Bilanz: Handwerk erreicht Vereinfachung

Die Bundesregierung hat den Weg für die Einführung der E-Bilanz frei gemacht. Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 müssen Unternehmen ihre Steuerbilanz in elektronischer Form übermitteln. Doch da sich die Betriebe erst auf die neue Abrechnungsmethode umstellen müssen, gilt eine längere Übergangsfrist. Im Handwerk zeigt man sich erfreut über diese Entscheidung.

Dass die E-Bilanz für alle Unternehmen verpflichtend ist, steht fest. Doch das Handwerk konnte Erleichterungen bei der Umsetzung erreichen. - © m.schuckart/Fotolia

Nachdem die Einführung der elektronischen Steuerbilanz für dieses Jahr verschoben wurde, weil noch kaum ein Betrieb auf die Neuerungen eingestellt war und auch die Verwaltung selbst mit technischen Problemen zu kämpfen hatte, ist es nun so weit. Die E-Bilanz gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2013 und die elektronische Übermittlung wird erstmals im Jahr 2014 zusammen mit der elektronischen Steuererklärung konkret angewendet. In der Pilotpase haben Kammern, Verbände und Unternehmen gemeinsam eine mittelstandsfreundliche Umsetzung erarbeitet, die die Bundesregierung nun verabschiedet hat.

Handwerk sieht Akzeptanz bei den Betrieben

Schon im Vorfeld der Entscheidung hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) davor gewarnt, den Betrieben mit der E-Bilanz keinen Mehraufwand aufzuhalsen. Nach Aussage der Bundesregierung soll die E-Bilanz mittelständische Unternehmen entlasten und zum Bürokratieabbau beitragen. Um dies zu gewährleisten, forderte der ZDH eine Verlängerung der Übergangsfrist. Die Betriebe sollten noch das ganze Jahr 2013 nutzen können, um sich auf die E-Bilanz einzustellen. Denn sie müssen die Daten nicht nur elektronisch versenden, sie müssen sie auch detaillierter aufschlüsseln und ihre Buchführung schon zu Beginn des Berichtsjahres entsprechend umstellen.

Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung nun gefolgt. Die E-Bilanz gilt zwar ab 2013, im ersten Jahr ist sie jedoch nicht verpflichtend, sondern freiwillig handzuhaben. Zudem müssen kleine und mittlere Unternehmen künftig nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln. Es bleibt bei der vereinfachten Überleitungsrechnung.

Die Handwerkspolitik zeigt sich nun erleichtert, dass die Vereinfachungen angenommen wurden. "Die E-Bilanz ist nun so ausgestaltet, dass sie in der ganzen Breite der Unternehmen, namentlich auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen Akzeptanz finden wird", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zu den Entscheidungen der Bundesregierung. Der ZDH bewertet das Ergebnis als mittelstandsfreundliche Umsetzung der E-Bilanz. Trotzdem weist er die Betriebe darauf hin, dass sie die Umstellung frühzeitig in Angriff nehmen sollten.

Finanzminister geht auf Änderungswünsche der Wirtschaft ein

Änderungsvorschläge der Wirtschaft hat das Bundesfinanzministerium nun auch bei den so genannten Auffangpositionen angenommen: Mit Auffangspositionen soll es Unternehmen möglich sein, einen bestimmten Sachverhalt darzustellen, der durch die im Mussfeld vorgegebene Differenzierung nicht abgeleitet werden kann. Diese Auffangpositionen wird es auch in Zukunft geben, sie sollen entgegen anders lautender Meldungen nicht wieder nach einigen Jahren aufgelöst werden.

Grundsätzlich gelte, dass jeder nur das ausfüllen muss, was in tatsächlich betrifft, die so genannten Mussfelder. Kann ein Betrieb ein Mussfeld nicht mit einem Wert ausfüllen, lässt er das entsprechende Feld leer (technisch mit NIL für "Not in List"), dann kann der Datensatz trotzdem erfolgreich übermittelt werden.
Für kleine und mittlere bilanzierende Unternehmen soll es dadurch möglich sein ohne Anpassungsaufwand, die E-Bilanz zu übermitteln.

Es sind zudem Möglichkeiten geschaffen worden, damit das Buchführungswesen der Unternehmen bleiben kann wie es ist und auch eine dynamische Anpassung bei zukünftigen Rechtsänderungen möglich ist ("Auffangpositionen"). Und: insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können Unterstützung zum Einstieg erhalten ("Mittelständische Unternehmen"). dhz

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