Steuertipp Doppelte Haushaltsführung: So gilt sie für die ganze Familie

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung braucht, kann diese steuerlich absetzen.

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Mietet ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmer am weit vom Wohnort gelegenen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, handelt es sich hierbei steuerlich um eine doppelte Haushaltsführung. Der Steuerzahler kann in diesem Fall die Kosten im Zusammenhang mit der Zweitwohnung als steuersparende Werbungskosten geltend machen. Das funktioniert unter bestimmten Umständen sogar, wenn seine Familie unter der Woche auch am Beschäftigungsort lebt.

Wichtige Frage für Anerkennung der doppelten Haushaltsführung: Wo ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen?

In einem Urteilsfall lebte ein Ehepaar mit seiner kleinen Tochter 16 Jahre in einer Dreizimmerwohnung am Beschäftigungsort. Am Wohnort unterhielten sie einen Bungalow, in dem auch die Eltern der Ehefrau lebten. Das Finanzamt kippte den Werbungskostenabzug für die doppelte Haushaltsführung, weil nach so vielen Jahren davon ausgegangen werden muss, dass die Wohnung am Beschäftigungsort keine Zweitwohnung mehr darstellt, sondern den Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Steuertipp: Das Finanzgericht Münster gewährte trotz der langen Dauer der doppelten Haushaltsführung den Werbungskostenabzug (FG Münster, Urteil v. 26.09.2018 - 7 K 3215/16 E). Die Familie konnte die Richter mit folgenden Nachweisen davon überzeugen, dass sich der Mittelpunkt selbst nach so langer Zeit noch am bisherigen Wohnort befand: Renovierungskosten für Bungalow wurden getragen, Nachweis zu wöchentlichen Heimfahrten, Arzttermine wurden am Wohnort wahrgenommen, Vereinszugehörigkeit am Wohnort. dhz

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