Immer wenn Sie Arbeitnehmern steuer- und abgabenfreie Zuwendungen zukommen lassen, interessiert sich der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts dafür. Denn oftmals ist der Grund für die Zahlung längst weggefallen und es liegt kein Gehaltextra mehr vor, sondern normal zu versteuernder Arbeitslohn.
Übernehmen Sie beispielsweise für einen Mitarbeiter die Kosten einer doppelten Haushaltsführung (Miete für Zweitwohnung), sollten Sie als Arbeitgeber mindestens einmal im Jahr überprüfen, ob die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung noch vorliegen. Dazu lassen Sie sich vom Arbeitnehmer bestätigen, dass die Wohnung am Beschäftigungsort die Zweitwohnung darstellt und dass er an einem anderen Ort noch seinen Erst- bzw. Familienwohnsitz hat. Diese jährliche Bestätigung nehmen Sie zu den Lohnunterlagen und bewahren diese auf.
Tipp: Diese jährliche Überprüfung sollte für alle gewährten Gehaltsextras durchgeführt werden. Sobald die Voraussetzungen für die Steuer- und Abgabenfreiheit nämlich weggefallen sind, müssen Sie die Zahlungen an den Arbeitnehmer entweder einstellen oder aber als ganz normalen Arbeitslohn besteuert. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
