Steuer aktuell: Doppelte Haushaltsführung Kosten für die Garage sind als Werbungskosten abziehbar

Mieten Sie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, sind die Mietkosten sowie die Kosten für die Ausstattung dieser Wohnung als Werbungskosten abziehbar. Doch wie sieht es mit den Kosten für die Anmietung einer Garage aus?

© tom_nulens - stock.adobe.com

Für die meisten Finanzämter ist die Sachlage klar. Die Geragenkosten sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Sie sind bei Benutzung eines Autos für Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeit durch die Entfernungspauschale abgegolten. Oder sie sind als reine Privatkosten nicht abziehbar, wenn für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeit gar kein Auto genutzt wird.

Bundesfinanzhof zeigt Finanzämtern rote Karte

Doch die Richter des Bundesfinanzhofs sahen das völlig anders. Sie urteilten, dass die Kosten für die Anmietung eines Garagenplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sehr wohl als Werbungskosten abziehbar sind. Und zwar als so genannte "notwendige Mehraufwendungen" (Bundesfinanzhof, Urteil v. 13.11.2012, Az. VI R 50/11).

Tipp: Setzt das Finanzamt also gewohnheitsgemäß den Rotstift bei den Garagenkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung an, sollten Sie eine Änderung Ihres Steuerbescheids beantragen. Weisen Sie dabei auf das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs hin. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .