Corona-Regeln am Arbeitsplatz Doch keine Homeoffice- und Test-Vorgaben für Betriebe im Herbst

Eigentlich sollten die Corona-Regeln für Unternehmen im Herbst deutlich strenger werden. Aber die ursprünglichen Pläne von Arbeitsminister Heil wurden entschärft. Die Betriebe müssen doch nicht Homeoffice und Tests anbieten. Es bleibt bei Freiwilligkeit.

Die neue Verordnung ermögliche es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen, sagte Hubertus Heil (SPD). Ein erster Vorstoß des Bundesarbeitsministers erntete von Seiten der Arbeitgeber heftige Kritik. - © picture alliance/dpa | Soeren Stache

Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten lediglich prüfen. Wo andere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht möglich sind, soll eine Maskenpflicht gelten. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

In einem früheren Entwurf der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Das ist nicht mehr der Fall. Nach dpa-Informationen setzte sich die FDP in der Bundesregierung für die Entschärfung ein.

Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. "Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht", hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

"Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden", sagte Heil am Mittwoch.

Kritik vom DGB: "Freiwillig hat es nachweislich nicht gut funktioniert"

Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet - trotz hoher Infektionszahlen. Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Sie forderte die Arbeitgeber dazu auf, zu verhindern, dass sich Beschäftigte im Herbst und Winter in vollen Zügen auf dem Weg zur Arbeit oder im Großraumbüro anstecken.

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai lief die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit den restlichen Vorgaben für Betriebe ganz aus. Nun soll sie reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Betriebe müssen zwar wieder Hygienekonzepte umsetzen, sind in der Gestaltung aber ziemlich frei. dpa

Diese Corona-Regeln sieht die Arbeitsschutzverordnung für den Arbeitsplatz vor

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.