KfW-Neubauförderung Diese Konditionen gelten beim Bau von Nichtwohngebäuden

Handwerker, die ein neues energieeffizientes Betriebsgebäude bauen oder kaufen wollen, können ab sofort von der KfW-Neubauförderung für Nichtwohngebäude profitieren. Bis zu 15 Millionen Euro Kredit je Vorhaben sind möglich. Die Voraussetzungen und neuen Konditionen im Überblick.

Neubau eines Betriebsgebäudes.
Die neue KfW-Förderung für den Bau und Kauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude ist am 1. März gestartet. - © hansenn - stock.adobe.com

Seit dem 1. März können Privatpersonen, Unternehmer und Gemeinden einen neuen Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Bau bzw. Kauf eines Effizienzhauses beantragen. Die Förderung "Klimafreundlicher Neubau" gliedert sich in drei Varianten: Es gibt sie für Wohngebäude (Nr. 297, 298), Nichtwohngebäude (Nr. 299) sowie für Kommunen (Nr. 498, 499). Die Konditionen unterscheiden sich je nach Programm.

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Für Handwerker, die über den Bau oder Kauf einer neuen Werkstatt, Firmenhalle oder eines Betriebsgebäudes nachdenken, bietet sich insbesondere der Kredit "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" an. Er richtet sich unter anderem an Unternehmen, Freiberufler, soziale Organisationen, aber auch an Privatpersonen. Das zinsverbilligte Darlehen gibt es in zwei Förderstufen:

Förderstufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude

In beiden Förderstufen wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude einschließlich Nebenkosten in Deutschland gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist ein hoher ökologischer Standard. Die Bauten müssen den Effizienzhausstandard EH40 erreichen. Zudem darf das Gebäude nur wenig Treibhausgase ausstoßen und muss die Anforderung an Treibhausgasemissionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" erfüllen. Das Gebäude darf außerdem nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Förderstufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Mehr Förderung gibt es, wenn das Gebäude zusätzlich die Vorgaben des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" (QNG) einhält. Das Siegel wird in den Varianten "PLUS" oder "PREMIUM" vergeben. Um das QNG zu erhalten, ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen – zum Beispiel DGNB, BNK/BirRN oder NaWo – nötig. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat ein eigenes Informationsportal geschaffen, auf dem es über die Anforderungen des QNG informiert: www.qng.info. Die Einhaltung des Qualitätssiegels muss durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden. Die Gebühren dafür sind über den KfW-Kredit ebenfalls förderfähig.

Bei beiden Förderstufen gilt als Voraussetzung: Für die Planung und Baubegleitung muss eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz hinzugezogen werden. Auch diese Leistung ist über das KfW-Darlehen förderfähig.

Wie hoch sind die Konditionen der KfW-Neubauförderung Nichtwohngebäude?

In der ersten Förderstufe liegt der maximale Kredit je Quadratmeder Nettogrundfläche laut KfW bei 2.000 Euro, die maximale Kreditsumme je Vorhaben beträgt bis zu zehn Millionen Euro. Unternehmer können in der zweiten Förderstufe eine maximalen Kredit je Quadratmeter von 3.000 Euro erhalten, je Vorhaben liegt die Höhe der maximalen Kreditsumme bei 15 Millionen Euro.

Die genauen Konditionen für die KfW-Neubauförderung sind abhängig von Laufzeit. Den Kredit "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" gibt es ab 0,97 Prozent effektivem Jahreszins (Stand 02. März 2023). Die Laufzeit des Darlehens liegt bei bis zu 30 Jahren, die Zinsbindung bei bis zu zehn Jahren. Über die Laufzeiten und die genauen Zinsen informiert die KfW in dieser Übersicht. Der Kreditbetrag wird zu hundert Prozent ausgezahlt. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit müssen Unternehmer nur Zinsen zahlen. Tilgungszuschüsse gibt es über das Förderprogramm nicht.

So wird die KfW-Neubauförderung Nichtwohngebäude beantragt

Die Beantragung der KfW-Neubauförderung für Nichtwohngebäude erfolgt in vier Stufen. Zunächst müssen sich Unternehmer auf die Suche nach einem Experten für Energieeffizienz machen, der für sie eine "gewerbliche Bestätigung" erstellt. Danach müssen sie den passenden Finanzierungspartner finden, dem diese Bestätigung vorgelegt wird und der den Förderkredit beantragt. Sobald die Zusage der KfW vorliegt, könne der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und das Bauvorhaben gestartet bzw. die Immobilie erworben werden, so die KfW (Stufe 3). Nach Abschluss der Arbeiten bzw. des Kaufs muss bei der KfW eine abschließende Bestätigung eingereicht werden, die ebenfalls vom Experten für Energieeffizient angefertigt bzw. beim Kauf einer Immobilie vom Verkäufer ausgestellt wird.

Kein Rechtsanspruch auf die Förderung

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung besteht laut KfW grundsätzlich nicht. Für das Programm "Klimafreundlicher Neubau" stellt die Bundesregierung insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem hat sie eine neue Eigentumsförderung für einkommensschwächere Familien in Höhe von 350 Millionen Euro ab Juni 2023 angekündigt.

Die Anforderungen an energieeffiziente Neubauten sind höher als im vorherigem KfW-Förderangebot. Laut Detlev Kalischer, Direktor der KfW, ist der Grund dafür einerseits Deutschlands Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Andererseits sind aktuelle und vergangene Krisen wie die Energiekrise im Zuge des Ukraine-Krieges oder die Folgen der Corona-Pandemie dafür maßgeblich: "Das heißt, die Haushaltmittel sind knapp. In dieser herausfordernden Situation hat sich die Bundesregierung entschieden, der KfW die Aufgabe zu übertragen, sich auf die Neubauförderung von besonders klimafreundlichen Gebäuden zu fokussieren", begründet Kalischer.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hält die Förderung für nicht ausreichend und kritisiert zudem die Bindung der Förderung an den EH40-Standard. Denn die Erreichung dieses Standards sei beispielsweise bei einem Einfamilienhaus mit Mehrkosten von rund 25.000 Euro verbunden. Zum anderen entstünden weitere Kosten durch die Zertifizierung. "Mit dieser Förderpolitik kann keines der Wohnungsbauziele erreicht werden", warnte Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer.

>>> Hier geht es zum KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude" (Nr. 299).