Vom Hauptausschuss beim Bundesinstitut für Berufsbildung bis zum Schlichtungsausschuss der Handwerkskammer: Mehrere Gremien beraten die Politik, gestalten Prüfungen oder schlichten Streit zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsberater Peter Braune gibt einen Überblick, wer wofür zuständig ist – und wie sie zusammenspielen.

Wer im Handwerk ausbildet, hat es mit einem dichten Netz aus Ausschüssen zu tun. Je nach Gremium beraten sie politisch Tätige, überwachen Gesetze, entwickeln Prüfungsaufgaben oder schlichten Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden. Organisiert sind sie nach dem Berufsbildungsgesetz – und arbeiten auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Ein Überblick über die wichtigsten acht Gremien.
Hauptausschuss beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Der Hauptausschuss berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung. Vertreten sind Arbeitgeber, Gewerkschaften sowie Bund und Länder. Die Fachleute
- beschließen Angelegenheiten des Bundesinstituts für Berufsbildung,
- beraten die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung,
- beschließen das jährliche Forschungsprogramm,
- geben Empfehlungen zur Anwendung des Berufsbildungsgesetzes.
Bund-Länder-Ausschuss "Berufliche Bildung"
Ein- bis zweimal im Jahr stimmen sich hier die zuständigen Ministerien von Bund und Ländern ab. Ziel ist eine einheitliche Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. Die Runde klärt Rechts- und Umsetzungsfragen und entwickelt die duale Ausbildung sowie den Deutschen Qualifikationsrahmen weiter. Am Tisch sitzen die Fachministerien der Länder, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesinstitut für Berufsbildung.
Landesausschuss für Berufsbildung
Der Landesausschuss berät die jeweilige Landesregierung in allen Fragen der Berufsbildung. Sein Schwerpunkt: die Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Betrieb verbessern.
Aufgabenerstellungsausschuss
Dieser Ausschuss entwickelt zentrale oder überregionale Prüfungsaufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen. Die regionalen Prüfungsausschüsse übernehmen die Aufgaben anschließend. Er besteht aus fachkundigen Personen der Arbeitgeberseite, Gewerkschaften sowie Lehrkräften berufsbezogener Schulen.
Prüfungsausschüsse
Die Kammern berufen die Prüfungsausschüsse. Sie nehmen die Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Weiterbildungsprüfungen ab, arbeiten unabhängig und ehrenamtlich. Ein Ausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Zu den Aufgaben zählen:
- Zulassung der Prüflinge,
- Erstellung von Prüfungsaufgaben, sofern es keine zentralen Vorgaben gibt,
- Durchführung schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfungen,
- Bewertung der Leistungen und Festlegung der Ergebnisse.
Berufsbildungsausschuss
Jede zuständige Stelle – etwa jede Handwerkskammer – hat einen Berufsbildungsausschuss. Er ist zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften berufsbildender Schulen besetzt. In allen wichtigen Fragen der Berufsausbildung muss er gehört und unterrichtet werden. Berufen werden die Mitglieder vom zuständigen Fachministerium des Bundeslandes.
Der Ausschuss kann Rechtsvorschriften für Aus- und Weiterbildung beschließen. Dazu zählen Prüfungsordnungen für Fortbildungsangebote, die keiner Bundesverordnung unterliegen, sowie allgemeine Prüfungsordnungen für Weiterbildungsprüfungen. Auch die Prüfungsordnung für die Ausbildung und die Schlichtungsordnung für Streitfälle verabschiedet er. Zudem soll er die Qualität der Berufsausbildung sichern.
Schlichtungsausschuss der Handwerkskammer
Ziel des Schlichtungsausschusses ist es, Streit außergerichtlich schnell und kostengünstig zu lösen; das Verfahren ist für die Parteien kostenlos und das Gremium arbeitet ehrenamtlich. Das Verfahren muss durchlaufen werden, solange das Ausbildungsverhältnis noch besteht oder die Wirksamkeit einer Kündigung strittig ist. Damit ersparen sich die Beteiligten den Gang vor ein ordentliches Gericht.
Fachausschüsse
Fachausschüsse werden häufig innerhalb der Innungen oder Kammern für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen gebildet. Diese ehrenamtlichen Expertenrunden begleiten die Ausbildungsinhalte fachspezifisch. Sie beraten Handwerkskammern, Betriebe und Politik, überwachen die Einhaltung von Ausbildungsstandards und entwickeln neue Ausbildungsprofile mit.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.