Im vergangenen Wahlkampf war es eines der meistgegoogelten Wörter: Die Musterfeststellungsklage. Sie gilt als Wunderwaffe für geschädigte Bürger und Kleinbetriebe. Ein Sammelklagerecht könnte Gerichte entlasten, Verfahren vereinfachen und für neue marktwirtschaftliche Fairness sorgen. Was genau bietet das neue Gesetz und wird es nach der Wahl noch verabschiedet?
Michael Krabs

Viele Handwerker leiden unter illegalen Preisabsprachen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Kartelle aufgedeckt. Zum Beispiel bei: Kaffee, Beton, Badezimmern, Bier, Kartoffeln, Wurst, LKWs, Stahlerzeugnissen oder Süßwaren. Wie aber soll sich ein Bäcker wehren, der jahrelang überteuerten Kaffee bezogen hat? Oder ein Handwerker, dessen Kosten für Beton oder Badezimmergarnituren 20-25 Prozent zu hoch waren?
Theoretisch könnte man das zu viel gezahlte Geld zurückverlangen. Schließlich wurden die überführten Kartellanten zuvor standesgemäß verurteilt. Alle mussten ein Bußgeld an das Bundeskartellamt zahlen. Kleine und mittelständische Betriebe sowie die Bürger gehen dabei aber leer aus. Wer hat schon die Zeit, die Muße und das Geld um Schadensersatzansprüche über aufwendige Klagen einzutreiben?
Für die beteiligten Kartellanten fehlen dadurch Anreize, die illegalen Preisabsprachen künftig zu unterlassen. Dies schädigt den Preismechanismus, das Herzstück der Marktwirtschaft. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und ein fairer Wettbewerb, können so nicht entstehen. Das zu viel gezahlte Geld fehlt zudem an anderen Stellen im Wirtschaftskreislauf, beispielweise bei der Ausbildung.
Was ist die Musterfeststellungsklage?
Ähnlich wie den Kartellopfern geht es derzeit den geschädigten Kunden im Dieselskandal. Auch hier könnte eine Musterfeststellungsklage Abhilfe schaffen. Denn nur wenige Dieselfahrer gehen zum Anwalt und verklagen die Autohersteller privat. Die Anwälte sind teuer und das Ergebnis ist sehr ungewiss.
Der Entwurf für eine solche Musterfeststellungsklage liegt bereits fertig auf dem Tisch. Justizminister Heiko Maas hatte im Dezember 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Leider wurde dieser von unionsgeführten Ministerien abgelehnt. Dies nutzte Kanzlerkandidat Schulz während des TV-Duells am 3. September für einen publikumswirksamen Frontalangriff auf die Kanzlerin. Schulz hat diese Attacke freilich nicht mehr geholfen, aber die überraschte Kanzlerin deutete in der Live-Sendung an, dass Sie den Gesetzentwurf grundsätzlich gar nicht ablehnen würde. Gibt es also noch Chancen für das Gesetz?
Das neue Gesetz räumt Verbänden und Kammern das Recht ein, Musterklagen einzurichten, denen sich betroffene Bürger und Unternehmen anschließen können. Der besondere Clou dabei ist die geplante Online Eintragung in ein Prozessregister, welches beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden würde. Gerade mal 10,00 Euro würde die Aufnahmegebühr betragen. Im Anschluss an das Musterverfahren müsste der Einzelne dem Entwurf zufolge noch klagen oder einem Vergleich zustimmen. Reicht der Betroffene Klage ein, wäre die sachliche Entscheidung bereits gefällt. Beschleunigte und damit kostengünstige Gerichtsverfahren müssten nur noch die Höhe des Schadensersatzes bestimmen. Durch den Eintrag in das Register würde zudem auch die Verjährung aufgehalten werden. Stimmen die Betroffenen dem Vergleich zu, werden beide Seiten entlastet: Die Beklagten müssen weniger Einzelprozesse führen und die Kläger könnten auf ein eigenes Gerichtsverfahren verzichten. Eine für beide Seiten sinnvolle Sache.
Wer hat Angst vor der Musterfeststellungsklage?
Viele Unternehmen haben trotzdem Angst vor dem neuen Gesetz. Sie befürchten Klagewellen und steigende Schadensersatzsummen. Zwar haben rechtschaffende Unternehmen grundsätzlich nichts zu befürchten, doch können auch diese Vorbehalte ausgeräumt werden. Denn die Musterfeststellungsklage können ausschließlich Kammern und Verbraucherverbände initiieren. Windige Kanzleien haben also nicht die Möglichkeit, das neue Gesetz für ihre Zwecke zu nutzen. Sammelklagen mit extrem hohen Schadenssummen nach amerikanischem Vorbild sind nicht möglich, da die Musterfeststellungsklage lediglich den Sachverhalt prüft.
Frankreich hat im Jahr 2014 mit der "action de groupe" einen ähnlichen Weg eingeschlagen, ohne dass bisher Auswüchse bekannt geworden wären. Von Vorteil wäre für beklagte Unternehmen überdies die Möglichkeit, im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich anzubieten.
Ist die Musterfeststellungsklage jetzt vom Tisch?
Seit dem Wahlergebnis war nichts mehr zu diesem Thema zu hören. Das Kabinett der alten Regierung tagt zwar noch bis zum 24.10.2017 aber es würde wohl einem Wunder gleichkommen, wenn die Gesetzesvorlage in der kurzen Zeit noch verabschiedet werden würde. Viel interessanter ist da die Frage, was eine mögliche Jamaika-Koalition in dieser Sache ergeben könnte.
Die Grünen würden ein solches Sammelklagerecht sicher unterstützen. Aus der Union kommen gegensätzliche Aussagen. Zwar blockierten zwei CDU/CSU-geführte Bundesministerien den Entwurf, doch wurde diese Blockade auch innerhalb der Union kritisiert. Beim Treffen der Verbraucherschutzminister in Dresden mahnten die Länderressortchefs parteiübergreifend die Bundesregierung, nun endlich konkret zu werden. "Um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz weiter zu stärken, setzt die Konferenz auf die baldige Einführung der Musterfeststellungsklage", erklärte beispielsweise die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch (CDU).
Würde es zu einer Jamaika-Koalition kommen, könnte die FDP das Zünglein an der Waage spielen. Typischerweise ist das Justizministerium federführend bei Gestaltung neuer Gesetze. Und das Justizministerium war schon immer ein klassisches FDP-Ressort. Wolfgang Kubicki wird als Favorit für den Posten des Justizministers gehandelt. Doch wie steht die FDP zur Musterfeststellungsklage?
Musterfeststellungsklage unter der FDP unwahrscheinlich?
In früheren Regierungen unter Union und FDP haben sich die beiden Parteien stets gegen die Einführung von Instrumenten zum kollektiven Rechtsschutz ausgesprochen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass das Vorhaben unter einer neuen Jamaika-Koalition weiterverfolgt wird. Die Grünen alleine sind dafür nicht stark genug und in der Union fehlen bisher noch prominente Befürworter aus dem direkten Umkreis von Angela Merkel. Einzig die Kanzlerin selber könnte das Thema erneut auf den Tisch bringen.
Es sieht also derzeit nicht gut aus, für die Musterfeststellungsklage. Kleiner Trost für alle Geschädigten im Abgasskandal: Hier wäre das SPD-Gesetz aufgrund der Verjährung sowieso zu spät gekommen. Doch auch in Zukunft wird in Deutschland weiterhin jeder Geschädigte selbst seine Rechte durchsetzen müssen. Das ist keine gute Nachricht für kleine Handwerksbetriebe und für Bürger.