Umsetzung in deutsches Recht Öffentliche Aufträge: Neue Vergaberichtlinie kommt

Die neuen EU-Vergaberichtlinien sind am 17. April 2014 in Kraft getreten. Nun hat der Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, sie in deutsches Recht umzusetzen. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen spielen in Zukunft ökologische und soziale Kriterien eine Rolle.

Daniela Lorenz

Komplizierte öffentliche Auftragsvergabe: Weil der Aufwand zu groß ist, verzichteten bereits heute viele Unternehmen auf die Teilnahme. - © Foto: Katharina Täubl

Demnach zählt nicht mehr nur das Kriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots", sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Interessant für das Handwerk ist von den insgesamt drei Richtlinien insbesondere die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Und jetzt stellt sich die Frage: Wie soll die neue EU-Vergaberichtlinie für Deutschland umgesetzt werden? Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich für die Umsetzung innerhalb des bewährten deutschen Vergaberechtssystems ein, der Kaskade aus Gesetz, Verordnung sowie Vergabe- und Vertragsordnungen.

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) empfiehlt die Umsetzung innerhalb des bestehenden Systems: "Aus Sicht der Bauwirtschaft sollte die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien im bekannten und bewährten System der Vergabe- und Vertragsausschüsse unter Einbindung der Betroffenen erfolgen. Die VOB/A, die praxisnahe Verfahrensvorschriften für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge enthält, bildet eine Konstante des deutschen Vergaberechts", sagt Philipp Mesenburg, Hauptabteilungsleiter Recht im ZDB.

Vergabefremde Kriterien

Die neue EU-Vergaberichtlinie sieht vor, dass ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe eines öffentlichen Bau- oder Dienstleistungsauftrags künftig eine Rolle spielen. Durch mögliche Kriterien wie Klima- und Umweltschutz, Innovationsförderung oder die Lebenszykluskosten eines Produktionsprozesses vergrößern sich jedoch die Nachweispflichten und damit der bürokratische Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk.

Deshalb entzündet sich gerade an diesen neuen Zuschlagskriterien die Kritik. "Die Ausweitung der so genannten vergabefremden Kriterien führt zu einer weiteren Verkomplizierung der Auftragsvergabe und steht damit dem Ziel der Vereinfachung entgegen", sagt Mesenburg. Hinzu komme, dass die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte in der Praxis zu einer Benachteiligung gerade von kleinen und mittleren Unternehmen führe.

Zusätzliche Belastung

Schon heute ist es öffentlichen Auftraggebern möglich, ökologische, soziale und Innovationskriterien zu berücksichtigen, soweit sie in einem Zusammenhang mit dem konkreten Auftragsgegenstand stehen. Der ZDB fordert deshalb eine Begrenzung vergabefremder Kriterien auf auftragsbezogene ­Aspekte. Auch der ZDH befürchtet, dass das modernisierte Vergaberecht für Handwerksunternehmen schwieriger wird. Die Richtlinien sollten deshalb nur im tatsächlich zwingend notwendigen Umfang in das deutsche Vergaberecht umgesetzt werden. Denn bereits heute würden Handwerker zunehmend aufgrund der Kompliziertheit der Verfahren auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen verzichten.