Entgegen dem Trend haben die Deutschen im WM-Jahr 2014 wieder mehr Bier getrunken. Langfristig gesehen sinkt die Menge jedoch immer weiter.

Der Bierkonsum in Deutschland ist 2014 leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, dürfte das vor allem an der Fußball-Weltmeisterschaft gelegen haben. In Schnitt trank jeder Deutsche demnach täglich eine Menge von 0,27 Liter. Pro Tag entspricht das einer Menge von 22 Millionen Liter. Im gesamten Jahr waren es rund 8 Milliarden - eine Steigerung um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Sinkende Umsätze
Am langfristigen Trend dürfte der leicht gestiegene Absatz jedoch nichts ändern, denn seit Jahren sind die Konsumzahlen rückläufig, so das Bundesamt. 2011 waren es noch rund 8,3 Milliarden Liter. Besonders bei jungen Leuten sei Bier nicht mehr das erste Getränk ihrer Wahl, sie griffen unter anderem eher zu anderen alkoholischen Mischgetränken.
"Es gibt immer mehr ältere Leute, die weniger konsumieren, und allgemein weniger junge Leute", erklärte ein Sprecher des Deutschen Brauer-Bundes. Auch wachse das Angebot alternativer Getränke und alkoholfreies Bier steige in der Beliebtheit. 2014 überschritt seine Absatzmenge erstmals die Fünf-Milliarden-Liter-Grenze. In die Berechnung fließen die Zahlen dieses Erfrischungsgetränks sowie die von Malzgetränken allerdings nicht ein. dpa/jr
| Das Reinheitsgebot |
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| Bier in Deutschland wird hauptsächlich noch immer nur mit denen in der bayerischen Landesordnung von 1516 festgeschriebenen Zutaten gebraut. Die im Allgemeinen heute als "Reinheitsgebot" benannte Passage dieser Ordnung ist die Festlegung, dass Bier nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser enthalten soll. Das Inkrafttreten der Ordnung, der 23. April, ist seit 1995 traditionell der " Tag des deutschen Bieres ". 2016 feiert das Reinheitsgebot sein 500-jähriges Bestehen . Verfügt wurde die Ordnung von Herzog Wilhelm IV. von Bayern, der das Bier bayerischer Brauer mit der Maßgabe vor Verunreinigungen durch die Zugabe anderer Bestandteile schützen wollte. Sie folgte auf frühere Verordnungen von 1487 und 1493, die jedoch nur eine regionale Gültigkeit hatten. Heute findet es seine Entsprechung im deutschen Biersteuergesetz, in dem es heißt: "Zur Bereitung von untergärigem Bier darf (...) nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden". |