Die besten Kniffe für ein erfolgreiches Forderungsmanagement

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Die besten Kniffe für ein erfolgreiches Forderungsmanagement

Viele Unternehmen räumen ihren Kunden Zahlungsziele ein und werden damit zum Kreditgeber für diejenigen, die ihre Waren und Leistungen abnehmen (Lieferantenkredit). Problematisch ist dabei, dass Betriebe häufig nicht wie professionelle Kreditgeber handeln und sich der Risiken kaum bewusst, die Geschäfte auf Pump mit sich bringen. So zählen mangelnde Bonitätsinformationen über Vertragspartner zu den häufigsten Ursachen für spätere Fehlbeträge in den Kassen. Bereits bei der Abgabe eines Angebots, spätestens aber vor Abschluss eines Liefervertrages sollten Firmen daher die Zahlungsfähigkeit ihrer Wunschkunden genauer unter die Lupe nehmen. Achten sollten Unternehmen auf Warnsignale. Interne und externe Informationsquellen sind z.B.:

- Änderung der Zahlungsweise und häufig wechselnde Bankverbindungen

- Wer nimmt das ihm angebotene Skonto in Anspruch?

- Wer überschreitet häufiger das Zahlungsziel?

- Bei welchen Kunden wechselt häufig der Ansprechpartner, die Anschrift oder Bankverbindung?

- Außendienst und Buchhaltung sollten einen Kennerblick für die ersten Anzeichen von Kreditrisiken im Betrieb entwickeln.

- Kritisch sind z.B. auch hohe Lagerbestände, nicht ausgelastete Kapazitäten oder erhöhte Rabatte, Nachlässe und Sonderangebote, Scheckrückläufe oder unzustellbare Rechnungen.

Präzise Vertragsformulierungen und einwandfreie Rechnungen, in denen die erbrachten Leistungen, konkreten Zahlungstermine und vereinbarten Preise korrekt und vollständig aufgeführt sind, beugen vor. Die AGBs und Verträge sollten durch einen Anwalt geprüft, der Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Ware mit Seriennummern gekennzeichnet sein. So können Verantwortliche von ihren Schuldnern notfalls gerichtlich die Herausgabe der unbezahlten Ware oder des Erlöses aus dem Weiterverkauf erzwingen. Unternehmer sollten dabei auf Klauseln in den AGBs Ihres Kunden legen. Der Ausgang und der Erhalt der Ware durch Belege sollten sichergestellt und alle Reklamationen schnell und verbindlich geklärt sein. Seit 2002 gibt es das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Es besagt unter anderem, dass der Schuldner auch ohne ausdrückliche Mahnung 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung bzw. 30 Tage nach dem genannten Fälligkeitsdatum automatisch in Verzug kommt und dann Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der EZB in Rechnung gestellt werden können. Bleibt auch nach der zweiten Mahnung eine Reaktion des Schuldners aus, hilft auch ein Gespräch – bevor das Inkassobüro, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Anwalt ins Spiel kommen. Drohen Sie dies ggf. in einer dritten schriftlichen Mahnung an. Zahlt der Kunde auch dann nicht, beauftragen Sie ein professionelles Inkassoinstitut mit der Realisierung Ihrer Forderung. Je länger Sie warten, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Sie Ihr Geld bekommen. dhz

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter
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GründerZeiten Nr. 18 Forderungsmanagement