Steuer aktuell Die 24-Stunden-Steuerstrategie: Schnell aktiv werden

Am 10. Januar 2013 ist der Stichtag zur Abgabe der letzten Umsatzsteuervoranmeldung für das Steuerjahr 2012. Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, können Sie es mit wenig Zeitaufwand schaffen, dass die Umsatzsteuerzahlung noch zu den Betriebsausgaben 2012 rechnet. Doch dazu müssen Sie spätestens am 9. oder 10. Januar aktiv werden.

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Eigentlich gilt bei der Einnahmen-Überschussrechnung das strenge Zu- und Abflussprinzip, wonach Betriebsausgaben nur vom Gewinn des Jahrs abgezogen werden dürfen, in dem sie abgeflossen sind. Doch bei der Umsatzsteuerzahlung für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres gilt eine Ausnahme.

Reichen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Januar 2013 pünktlich beim Finanzamt ein und zahlen gleichzeitig, rechnet diese Umsatzsteuerzahlung innerhalb der 10-Tagesfrist nach Ablauf des Steuerjahrs 2012 noch zu den Betriebsausgaben 2012.

Sofort aktiv werden

Tipp: Schicken Sie am 10. Januar 2013 zusätzlich ein Fax mit einer Einzugsermächtigung ans Finanzamts, bleibt es beim Betriebsausgabenabzug für 2012, selbst wenn das Finanzamt die Zahlung erst am 12. Januar oder 13. Januar 2013 von Ihrem Konto abbucht. Deshalb sollte die Devise für Einnahmen-Überschussrechner jetzt lauten: Sofort aktiv werden. dhz

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