BGH-Urteile zur Schattenwirtschaft Schwarzarbeit: "Diese Urteile tun richtig weh"

Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Das macht der Bundesgerichtshof wieder einmal deutlich: Wer schwarzarbeitet, hat keinen Anspruch auf sein Geld. Schon im vergangenen Jahr entschieden die Richter: Wer schwarzarbeiten lässt, hat auch keine Mängelansprüche. Zwei Experten ordnen die Urteile im DHZ-Interview ein.

Daniela Lorenz

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollieren in Betriebe, ob die Angestellten sozialversichert sind und Steuern bezahlen. - © Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

DHZ: Herr Professor Knoepffler, der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Schwarzarbeit nicht bezahlt werden muss und schon im vergangenen Jahr, dass bei Schwarzarbeit keine Mängelansprüche eines Auftraggebers bestehen. Wie bewerten Sie diese Urteile aus wirtschaftsethischer Sicht?

Knoepffler: Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren exzellente Urteile gefällt. Urteile, in denen die Richter genau begriffen haben, dass man auf der Regelebene, also ordnungsethisch, ansetzen muss, nicht auf der Handlungsebene. Diese Urteile tun jetzt Schwarzarbeitern richtig weh und auch denen, die Schwarzarbeit in Anspruch nehmen. Es nützt nichts, nur an die Menschen zu appellieren, sich richtig zu verhalten, ohne durch entsprechende Regeln den ehrbaren Handwerker zu unterstützen.

Professor Nikolaus Knoepffler ist Leiter des Ethikzentrums der Universität Jena - © Universität Jena

DHZ: Was kann dieses Urteil bewirken?

Knoepffler: Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich geurteilt: Ein illegaler ­Vertrag hat keine bindende Wirkung. Das bedeutet, selbst wenn ein Handwerker keine moralischen Bedenken hat, schwarzzuarbeiten, wird er es sich jetzt sehr gut überlegen, weil er weiß, der illegale Vertrag hat keine Rechtsgültigkeit. Er kann das Geld nicht für sich einklagen. Und umgekehrt hat der, der ihn beauftragt hat, die Unsicherheit, dass er auf Mängeln sitzenbleibt. Wir müssen schauen, dass die Regelsysteme so gebaut sind, dass es ganz einfach ist, das Richtige und Angemessene zu tun. Das ist genau das, worauf eine Unternehmensethik hinarbeiten sollte.

DHZ: Gibt es dazu in Deutschland noch Handlungsbedarf?

Knoepffler: Diese Urteile stärken zwar immer mehr diejenigen, die im Rahmen der geltenden Gesetze arbeiten wollen, aber es gibt leider auch zu viele Vorschriften, die kleinen Unternehmen das Leben unnötig schwer machen. Die Unternehmensethik wird sich deshalb immer wieder die Frage stellen, ob bestimmte Regeln nicht letztendlich auch schädlich sind und abgeschafft werden müssten.

DHZ: Ist Schwarzarbeiten also unmoralisch?

Knoepffler: In diesem Fall ist es relativ einfach, da hier die unterschiedlichen ethischen Ansätze weitgehend übereinstimmen. Wer schwarzarbeitet und damit gegen Gesetze verstößt, dessen Handeln bewerten wir als Gesellschaft im Normalfall als unmoralisch. Darüber hinaus muss die Ethik fragen, wie es gelingt, ein Gemeinwesen so zu gestalten, dass der, der unmoralisch handelt, damit nicht durchkommt. Es ist sicherlich nicht zielführend, an die Menschen zu appellieren, sich richtig zu verhalten und es gleichzeitig so locker zu gestalten, dass die Versuchung sehr groß wird. Das beste Beispiel sind öffentliche Verkehrsmittel: Wenn man wüsste, dass nie kontrolliert würde, hätte auch der Bravste irgendwann ein Problem, sich einen Fahrschein zu kaufen.

Seite 2: Rechtsanwalt Marcus Kohlstrunk erklärt, warum durch dieses jüngste Urteil des Bundesgerichtshof, die Anreize für Schwarzarbeit weiter gesunken sind. >>>

Marcus Kohlstrunk ist Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. - © Michael Schuhmann

DHZ: Herr Kohlstrunk, haben Sie das Urteil zur Schwarzarbeit so erwartet?

Kohlstrunk: Ja, der Bundesgerichtshof hat damit seine Rechtsprechung konsequent fortgesetzt, die er im letzten Jahr mit seiner Entscheidung zu den Gewährleistungsansprüchen begonnen hatte. Bei Schwarzarbeit sind diese für den Auftraggeber ausgeschlossen. Hätte der BGH anders entschieden, wäre der Schwarzarbeiter bessergestellt worden als der redliche Handwerker. Denn der Schwarzarbeiter hätte seine Vergütung einklagen können, ohne zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Der ehrliche Handwerker erhält seine Vergütung zwar auch, ist aber zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Deswegen konnten die Richter eigentlich nicht anders, als die Vergütungsansprüche für Schwarzarbeitsgeschäfte abzu­lehnen.
  
  DHZ: Wie attraktiv ist Schwarzarbeit nach diesem Urteil noch?

Kohlstrunk: Die Anreize für Schwarzarbeit sind durch dieses Urteil weiter gesunken. Der Handwerker läuft Gefahr, dass er, wenn er Schwarzarbeit anbietet, auf den Kosten für seine Handwerkerleistung sitzenbleibt. Dann nämlich, wenn er in Vorleistung gegangen ist, Material eingekauft hat, Arbeitsleistung erbracht hat und der Auftraggeber dann nicht zahlt. Für den Schwarzarbeiter ist das Risiko gestiegen. Er muss darauf vertrauen, dass ihn der Auftraggeber bezahlt. Einklagen kann er seine Vergütung nicht mehr. Der Auftraggeber wiederum hat keine Mängelansprüche gegen den Schwarzarbeiter. Das heißt, wenn der Handwerker nicht freiwillig die Mängel beseitigt, bleibt der Auftraggeber darauf oder auf den Kosten für die Beseitigung der Mängel sitzen. Dieses erhöhte Risiko macht Schwarzarbeit auch für den Auftraggeber unattraktiv.

DHZ: Was folgt daraus?

Kohlstrunk: Schwarzarbeit wird weiter zurückgehen, weil die Risiken für beide Parteien gestiegen sind. Voraussetzung für Schwarzarbeitsgeschäfte wird in Zukunft eine höhere Vertrauensbasis sein. Die findet sich wahrscheinlich nur innerhalb des Familien- oder Freundeskreises. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass Schwarzarbeit weiter so durchgeführt wird, wie es vor den Urteilen der Fall war.

DHZ: Ist dieses jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs rechtsverbindlich?

Kohlstrunk: Ja, Stand heute ist es das. Es gibt zwar noch die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, mit der Begründung, dass hier eine Rechtsverletzung vorliege. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine solche Verfassungsbeschwerde eine Chance hätte. Die Begründung des BGH ist überzeugend: Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit dem Ziel, die Schwarzarbeit zurückzudrängen, ist ein hohes Gut. Insofern ist es konsequent, dass die Parteien gegeneinander keine Ansprüche aus dem Schwarzarbeitsgeschäft haben.

DHZ: Schwarzarbeit lohnt sich also nicht mehr?

Kohlstrunk: Schwarzarbeit hat sich noch nie gelohnt. Die Risiken der Schwarzarbeit sind mit diesem Urteil noch größer geworden.