Steuer aktuell Ankauf von Steuersünder-CDs ist zulässig

Der Ankauf von Steuersünder-CDs hat sich für die Finanzämter zu einem einträglichen Geschäftsmodell entwickelt. Es reicht schon, den bevorstehenden Ankauf medienwirksam anzukündigen und es gehen tausende von Selbstanzeigen in den Finanzämtern ein. Aber welche Chance haben Steuersünder, die sich nicht selbst anzeigen?

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Die Richter des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz mussten sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Steuersünders beschäftigen, der gegen die Verwertung bei einer Durchsuchung in seinen Privaträumen sichergestellter Beweise klagte. Denn die Durchsuchung erfolgte aufgrund einer nach Meinung des Klägers illegal angekauften Steuer-CD über Schwarzgeldkonten im Ausland.

Kein verfassungsrechtlicher Verstoß

Doch wie nicht anders zu erwarten war, sahen die Richter des Verwaltungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in dem vorgetragenen Fall keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Sowohl der Ankauf der Steuersünder-CD als auch die Verwertung der bei der Dursuchung der Privaträume sichergestellten Beweise bewegen sich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.2.2014, Az. VGH B 261/13).

Tipp: Eine Chance, ein Verwertungsverbot für Beweismittel zu erreichen, wäre wohl nur bei Ermittlungen und Dursuchungen des Finanzamts in Blaue hinein denkbar. Etwa wenn auf der Steuersünder-CD ein Hubert Müller aufgeführt ist und das Finanzamt auf gut Glück bei 20 Müllers zu einer Durchsuchung anrücken würde. dhz

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