Um das Bauen mit Holz auch bei Gebäuden mit mehreren Geschossen zu ermöglichen – und bezahlbar zu machen – wird die Holzbaurichtlinie überarbeitet. Die Reform zielt auf neue Auflagen für den Brandschutz ab. Damit sie zeitnah in die Praxis kommt, sollten die Bundesländer handeln.

Bauen mit Holz gilt als nachhaltig, klimafreundlich und als teuer – zumindest in einigen Bereichen teurer als mancher Massivbau. Dabei ist der Holzbau gefragt und bei Einfamilienhäusern auch oftmals konkurrenzfähig geworden, was die Preise betrifft. Bei Sonderbauten und vor allem bei mehrgeschossigen Gebäuden kam der Holzbau bislang noch nicht in der Fläche an. Im Weg stehen ihm aber nicht grundlegend die Kosten, sondern Vorschriften wie die für den Brandschutz.
Ausschlaggebend ist unter anderem die sogenannte Muster-Holzbaurichtlinie, die gerade überarbeitet wird. Die Reform hat das Ziel, den Holzbau – und dabei speziell die Holzrahmenbauweise – im Bereich der Mehrfamilienhäuser günstiger zu machen. Mehr größere Häuser sollen im Holzbau errichtet werden.
Neue Holzbaurichtlinie soll Kosten senken
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 22 Prozent der genehmigten Wohngebäude in der Holzbauweise errichtet. Das waren 14.957 Gebäude insgesamt und davon wiederum 14.070 Einfamilienhäuser. Nur 887 mehrgeschossige Gebäude sind als Holzbauten errichtet worden. Die Zahlen stammen aus dem aktuellen Lagebericht des Verbands Holzbau Deutschland, der zum Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gehört.
Roland Glauner ist Technischer Referent bei Holzbau Deutschland und erklärt, dass die Reform nötig ist, da neue Erkenntnisse beim Brandschutz berücksichtigt werden müssten. Konkret geht es um Bauten in Holzrahmenbauweise, also dann, wenn ein Gebäude mit einem Holzständerwerk errichtet und durch Leichtfaserplatten mit Dämmung dazwischen stabilisiert ist. Das Pendant dazu ist die Holzmassivbauweise, bei der die gesamten Wände aus durchgängig dicken Holzplanken bestehen.
"Bisher ist es sehr aufwendig, Brandschutzauflagen im Holzbau bei Bauten über sieben Meter Höhe einzuhalten", erklärt Roland Glauner. Zwar ist es auch bisher in der Holzmassivbauweise schon erlaubt, ganze Hochhäuser und eben klassische Mehrfamilienhäuser in den sogenannten Gebäudeklassen 4 und 5 zu bauen. Aber die Kosten dafür sind hoch.
Neue Brandschutzauflagen für Holzrahmenbauten
Die Holzrahmenbauweise, die auch sehr verbreitet ist bei sogenannten Fertighäusern und Gebäuden mit einem hohen Vorfertigungsgrad, war bislang in Sachen Brandschutz sozusagen als Sorgenkind eingestuft. Zu Unrecht, wie sich dann nach Berichten von Roland Glauner in mehreren Forschungsvorhaben zeigte. Nun soll diese Bauweise eine neue Einstufung bekommen – und damit konkrete Auflagen, wann man sie auch für mehrgeschossige Gebäude und Mehrfamilienhäuser nutzen darf. "In der neuen Richtlinie steht, dass man Gebäude der Klasse 4 und 5 dann als Holzrahmenbauten bauen darf, wenn sie nichtbrennbare Bekleidungen haben", erklärt Glauner. Gemeint sind Bekleidungen aus Gipskarton.
"Optisch wäre es natürlich schöner, wenn man ein Holzhaus auch sichtbar als solches gestalten könnte. Aber mit den jetzigen Vorgaben haben wir endlich einen Weg gefunden, dass auch mehr mehrgeschossige Gebäude im Holzbau entstehen können", so der Holzbau-Referent. Je nach Gebäudehöhe muss gewährleistet sein, dass brandschutztechnisch relevante Bauteile dem Feuer und dem Rauch für eine bestimmte Zeit Widerstand leisten. Sind 60 Minuten Feuerwiderstandsdauer gefordert, beträgt die Dicke der brandschutztechnischen Bekleidung 2x15mm, bei 90 Minuten sind es 2x18 mm. Bei Gebäuden mit Nutzungseinheiten unter 200 Quadratmetern sind sogar weitere Reduzierungen möglich.
Damit stellen diese Vorgaben eine Reduzierung der Bekleidungsstärken dar zu den Vorgaben wie sie in der Vorgängerversion der Muster-Holzbaubaurichtlinie vom Oktober 2020 festgeschrieben waren und die höheren Kosten aufgrund der unwirtschaftlichen Materialstärken für die Bauherrn bedeutet haben. Roland Glauner spricht jetzt von einem "wirtschaftlichen Maß", das mit der neuen Muster-Richtlinie entstehen kann.
Direkterlasse sollen Holzbaurichtlinie in die Praxis bringen
Noch ist die neue Muster-Holzbaurichtlinie nicht in Kraft. Zwar befindet sie sich bereits im Notifizierungsverfahren der EU. Doch die EU-Kommission muss noch zustimmen und auch wenn dabei kein Widerstand zu erwarten ist, erfolgt erst dann der Weg in die nationale Umsetzung. Prinzipiell muss die Muster-Richtlinie baurechtlich verankert und verwaltungstechnisch registriert werden. Dann wird sie als sogenannte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht und die einzelnen Bundesländer können sie in ihre Landesbauordnungen übernehmen. "Das kann allerdings dann bis mindestens 2026 dauern", gibt Roland Glauner zu bedenken.
Doch er weist auch auf eine Alternative hin, damit die Neuregelungen schneller in die Praxis gelangen können – und damit mehr große Gebäude als Holzbauten entstehen können. "Die Bundesländer können auch einen Direkterlass bestimmen und dann können sie die Richtlinie in die Landesbauordnungen übernehmen, sobald die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat", erklärt er und appelliert damit an die zuständigen Landesminister, dies zu tun. Als positives Beispiel geht Nordrhein-Westfalen dabei voraus und hat den Direkterlass bereits angekündigt.