Termine, Neuerungen und Reformen Was im Dezember alles wichtig wird

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, doch für Handwerksbetriebe ist 2013 noch einiges zu tun. Neben wichtigen Steuerterminen stehen im Dezember auch einige Neuerungen an. Alles Wissenswerte im Überblick.

Steffen Guthardt

In den letzten Wochen des Jahres können Handwerker mit der richtigen Steuerstrategie noch einiges sparen. - © Xuejun li/Fotolia.com

ZDH-Präsident wird gewählt

Noch in diesem Jahr stehen einige interessante Änderungen bevor. So wählt die Vollversammlung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks am 5. und 6. Dezember einen neuen Präsidenten und das Präsidium. Der amtierende Präsident Otto Kentzler wird nach neun Jahren an der Verbandsspitze nicht mehr antreten. Seine Verabschiedung und die Wahl des Nachfolgers finden in seiner Heimatkammer Dortmund statt.

Im Rennen und die ZDH-Präsidentschaft stellen sich drei Kandidaten zur Wahl:

  • Franz Prebeck, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
  • Rainer Reichhold, Präsident der Handwerkskammer Region Stuttgart
  • Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln

Bahnfahren wird teurer

Handwerker, die viel auf Geschäftsreisen unterwegs sind, sollten die Preis- und Fahrplanänderungen bei der Deutschen Bahn zum 15. Dezember beachten. Bahnfahren wird für viele Kunden erneut teurer. Im Durchschnitt steigen die Ticketpreise im Nahverkehr um 2,9 Prozent und im Fernverkehr um 1,3 Prozent. Ausgenommen ist die Strecke von Köln und Düsseldorf nach Berlin. Da die Verbindungen seit dem Hochwasser im Juni besonders stark von Umleitungen betroffen sind, verzichtet die Bahn hier auf eine Preiserhöhung.

Gekürzt werden die Rabatte für Firmenkunden. Der maximale Preisnachlass liegt künftig nur noch bei fünf statt wie bisher bei neun Prozent. Außerdem gibt es den Nachlass nur bei einer Jahressumme von mindestens 200.000 Euro. Bisher genügten 35.000 Euro.

Preisnachlässe gibt es bei den Sparpreisen in der 1. Klasse. Sie sind auf kurzen Strecken schon ab 29 Euro und auf längeren Verbindungen ab 39 Euro zu haben. Bisher lag der Mindestpreis bei 49 Euro.

Bei den Streckenverbindungen können sich Reisende zwischen Frankfurt-Flughafen und Dresden auf ICE-Verbindungen im Zwei-Stunden-Takt freuen. Bisher waren hier Intercity-Züge im Einsatz. Im Raum Leipzig/Halle werden die Stadtzentren mit sechs neuen S-Bahnlinien mit dem Umland verbunden.

Ausgebaut wird das Fernbusangebot der Bahn. Eine neue Linie des IC-Busses verkehrt auf der Strecke München und Zürich.

Schuldenerlass bei der Krankenkasse

Versicherten können Beitragsschulden bei der Krankenversicherung ermäßigt oder erlassen werden. Bedingung ist, dass sie den Antrag bis 31. Dezember bei ihrer Krankenkasse stellen. Möglich ist das durch das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" vom 1. August 2013. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist zudem der Säumniszuschlag von fünf auf ein Prozent gesunken. In der privaten Krankenversicherung gibt es einen Notlagentarif für säumige Beitragszahler.

Ökostrom-Rabatte auf dem Prüfstand

Mit Interesse dürften Handwerksbetriebe ab dem 18. Dezember nach Brüssel schauen. Die EU-Kommission will ein förmliches Beihilfeverfahren gegen Deutschland einleiten, wegen rechtswidrigen Ausnahmeregelungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Konkret geht es um die milliardenschweren Rabatte für Industrieunternehmen beim Ökostrom.

Bleileitungen vor dem Aus

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass ab dem 1. Dezember ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser gilt. Dann dürfen nach der Trinkwasserverordnung nur noch 0,010 mg Blei pro Liter Trinkwasser enthalten sein. Damit bleibt Wasserversorgern und Hauseigentürmern in der Praxis nicht anderes übrig, als noch genutzte Bleileitungen auszutauschen. Betroffen sind in der Regel Gebäude, die vor 1970 errichtet worden sind. Mehr Informationen gibt eine Broschüre des Umweltbundesamtes .

Vignette für Kurzstrecke

Autofahrer, die in Österreich unterwegs sind und das kurze Verbindungsstück zwischen Kiefersfelden und Kufstein Süd auf der Inntalautobahn in die Urlaubsregion Tirol nutzen, benötigen ab dem 1. Dezember eine Vignette. Bisher hatten die Österreichischen Behörden auf diesem Teilstück auf eine Kontrolle verzichtet. Wer künftig keine Vignette hat, muss ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro bezahlen, teilt der ADAC mit.

Pause im App-Store

Updates, Preisänderungen und neue Apps wird es im Store von Apple zwischen dem 21. und 27. Dezember 2013 nicht geben. Per E-Mail informierte der Konzern alle registrierten iOS-Entwickler von Apps über die Winterpause.

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Sonderabgaben bei der Krankenkasse

Privat krankenversicherte Handwerker, die gerade ein bisschen Kleingeld auf der hohe Kante haben, können ihre Steuerlast für 2013 gezielt mindern, wenn sie Beiträge zur Krankenversicherung für Jahre 2014 bis 2016 vorauszahlen. Das Finanzamt erlaubt die Vorauszahlung des 2,5-fachen Jahresbeitrags bezogen auf den Jahresbeitrag 2013. In voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind nur die Beiträge zur Basis-Krankenversicherungen, also die Beiträge ohne Zahlungen für Zusatz- oder Wahltarife. Die Vorauszahlung der Krankenkassenbeiträge für die Jahre 2014 bis 2016 werden aber nur dann als Sonderausgaben 2013 behandelt, wenn diese bis spätestens 21. Dezember 2013 an die Krankenkasse überwiesen werden.

Tipp: Ohne den Steuerberater sollte diese Steuerstrategie nicht gefahren werden. Ausführliche Infos – insbesondere zum Stichtag 21. Dezmber – finden Interessierte in BMF-Schreiben v. 19. August 2013.

Verlustbescheinigung für Geldanlagen

Wer bei der Geldanlage in diesem Jahr Verlust gemacht hat, kann diese in der Steuererklärung angeben. Doch dafür braucht man eine spezielle Verlustbescheinigung. Sie kann nur noch bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden. Sinnvoll sei das für Anleger, die bei verschiedenen Banken Depots unterhalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. So können Verluste aus einem Depot in der Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden.

Verpasst der Anleger die Frist oder mangelt es an Verrechnungspotenzial, gehen die Verluste dennoch nicht einfach verloren: Bescheinigte Verluste, die in der Einkommensteuererklärung 2013 nicht genutzt werden können, werden dann im Jahr 2014 vom Finanzamt berücksichtigt. Wurden die Verluste gar nicht bescheinigt, werden sie vom depotführenden Institut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet.

Noch 2013 heiraten

Der Gang zum Standesamt bis 31. Dezember 2013 lohnt sich für Heiratswillige dann, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens bezieht. Verdienen beide gleich, bringt der Ehegattentarif steuerlich keine Vorteile. Beträgt das Einkommen des Mannes als Alleinverdiener 60.000 Euro, zahlt er 2013 durch die Heirat 6.121 Euro weniger Steuern.

Tipp: Auch homosexuelle Paare, die noch bis zum 31. Dezember 2013 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, profitieren von diesem Steuerspareffekt (§ 2 Abs. 8 EStG).

Freiwillige Steuererklärung

Haben Sie für 2009 noch keine freiwillige Steuererklärung abgegeben, wird es höchste Zeit. Die Bearbeitung der Erklärung und eine Steuererstattung setzen voraus, dass die Erklärung 2009 spätestens am 31. Dezember 2013 im Briefkasten des Finanzamts landet.

Pflegepauschbetrag: Voraussetzungen schaffen

Ist Ihr Ehegatte oder ein Elternteil pflegebedürftig und Sie pflegen ihn, sollten Sie noch 2013 die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen (Pflegestufe III oder Merkmal H im Schwerbehindertenausweis). Dann steht Ihnen für 2013 ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro zu.

Kind arbeitsuchend melden

Hat Ihr volljähriges Kind nach dem Abi noch keinen Studienplatz gefunden, melden Sie es noch 2013 bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend. Ohne die Meldung verlieren Eltern den Anspruch auf Kindergeld.

Altersvorsorge mit Riester

Überprüfen Sie mit Ihrer Versicherung, ob Sie 2013 die Mindestbeiträge in den Riester-Vertrag einbezahlt haben. Falls nicht, bis 31. Dezember 2013 nachzahlen, andernfalls droht die Kürzung der Riester-Zulagen.

Autoren dieser Seite Steffen Guthardt und Bernhard Köstler

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Anstellung von Familienangehörigen im Betrieb

Brauchen Sie Unterstützung im letzten Monat des Jahres 2013? Dann lassen Sie doch Ihre Familiengehörigen ran. Bei Anstellung im Handwerksbetrieb auf 450-Euro-Basis mindern sämtliche Gehaltszahlungen den Gewinn und somit die Steuerlast. Das überwiesene Minijob-Gehalt ist für die Familienangehörigen steuerfrei.

Tipp: Damit das Finanzamt mitspielt, sollte der Betriebsinhaber sicherheitshalber aufzeichnen, an welchen Tagen die Familienangehörigen wie lange mit welchen Arbeiten beschäftigt waren.

Investitionen mit 100 Prozent Betriebsausgabengarantie

Kaufen Sie 2013 noch Anlagegegenstände, achten Sie darauf, dass diese netto nicht mehr als 410 Euro kosten. Sind diese Gegenstände nämlich eigenständig nutzbar und beweglich, wirkt sich jeder investierte Cent 2013 noch als Betriebsausgabe aus (geringwertige Wirtschaftsgüter).

Tipp: Das funktioniert beim Kauf von Handys, Kopierern, Möbeln oder Werkzeugen. Nur bei Maschinenwerkzeugen funktioniert dieser Spartrick nicht. Denn Bohrer, Meißel oder Fräser für Maschinen sind nicht ohne Maschine nutzbar.

Leasingsonderzahlung noch 2013 bezahlen

Zumindest wenn Sie den Gewinn für Ihren Handwerksbetrieb nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sollten Sie den geplanten Leasing-Wagen noch 2013 leasen und 2013 auch noch die Leasing-Sonderzahlung überweisen. Diese Sonderzahlung mindert den Gewinn 2013 in voller Höhe.

Gehaltsextras als Alternative

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld aus und müssen sich wochenlang das Gejammer über zu hohe Steuerabzüge anhören? Dann sollten Sie 2013 auf Gehaltsextras setzen. Schenken Sie Ihrem Mitarbeiter beispielsweise ein iPhone, muss er selbst gar nichts versteuern.

Tipp: Nur Sie müssen pauschal 25 Prozent Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abführen, sparen sich jedoch die Sozialversicherungsbeiträge.

Investitionsabzugsbetrag

Der Gewinn 2013 lässt sich auch mit einem Klassiker drücken – ohne einen Cent ausgeben zu müssen. Die Rede ist vom Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Danach darf der Gewinn um 40 Prozent geplanter Investitionskosten gemindert werden, wenn Investitionen im betrieblichen Anlagevermögen in den Jahren 2014 bis 2016 geplant sind.

Tipp: Einzige Voraussetzung ist, dass bei Einnahmen-Überschussrechnung der Gewinn 2013 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 100.000 Euro beträgt oder dass der Wert des Betriebsvermögens zum 31. Dezember 2013 bei bilanzierenden Betrieben nicht über 235.000 Euro liegt.

Teure Investitionen noch 2013 realisieren

Erwerben Sie noch im Jahr 2013 eine teure Maschine, einen Lkw oder ein neues Betriebsfahrzeug, kann die Abschreibung 2013 zwar nur für die verbleibenden Monate des Jahres 2013 abgezogen werden. Aber es winkt möglicherweise die 20-prozentige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.

Tipp: Die 20-prozentige Sonderabschreibung kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn bei Einnahmen-Überschussrechnern der Gewinn des Vorjahres (also 2012) 100.000 Euro nicht überschritten hat oder bei Bilanzierung der Wert des Betriebsvermögens im Vorjahr (also zum 31. Dezember 2012) nicht über 235.000 Euro lag.

Autor dieser Seite: Bernhard Köstler

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ELStAM starten

Mit der letzten Lohnsteueranmeldung für 2013 müssen Handwerksbetriebe erstmals zwingend die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elek­tronisch abholen (ELStAM). Um Sanktionen zu vermeiden, sollten die Voraussetzungen zur elektronischen Datenabholung umgehend geschaffen werden.

Clevere Werbestrategien

Werben Sie für Ihre Handwerkerleistungen mit der Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG und verweisen Sie darauf, dass es nicht sicher ist, ob es den Handwerkerbonus von 20 Prozent auf die Leistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr, nach der neuen Regierungsbildung im Jahr 2014 noch gibt.

Tipp: Geht es um Energiesanierungen, weisen Sie potentielle Kunden auf die Aktion zum Energieberatungs-Gutschein hin. Die Energieberatungs-Gutscheine stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einer einmaligen Sonderaktion zur Verfügung. 1.000 Gutscheine im Wert von 250 Euro stehen bereit. Die Gutscheinaktion läuft vom 3. September bis 31. Dezember 2013, so lange noch Gutscheine vorhanden sind (Informationen unter bafa.de).

Umsatzgrenzen beachten

Kalkulieren Sie Ihren Umsatz bis zum Jahresende hoch. Liegt er bei knapp 500.000 Euro, achten Sie darauf, dass der Umsatz 2013 nicht über 500.000 Euro klettert. In diesem Fall profitieren Sie 2014 von der Ist-Versteuerung.

Tipp: Sie müssen die Umsatzsteuer in diesem Fall 2014 erst dann ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt hat und nicht bereits bei Ausführung des Umsatzes.

Kleinstbetriebe sollten darauf achten, dass ihr Umsatz 2013 nicht über 61.356 Euro klettert. Wird dieses Ziel erreicht, profitiert der Handwerker nämlich 2014 von der Möglichkeit der Vor­steuerpauschalierung.

Tipp: 2014 kann die Vorsteuererstattung in diesem Fall ohne Nachweis durch Eingangsrechnungen pauschal ermittelt werden (Pauschsätze in Anlagen zu §§ 69 und 70 UStDV).

Weihnachtsfeier

Planen Sie gerade die Weihnachtsfeier 2013, achten Sie darauf, dass die Kosten der Teilnehmer unter 110 Euro je Teilnehmer bleiben. Ansonsten wird Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug kippt. Zu diesem Thema hat der Bundesfinanzhof zwei neue Urteile veröffentlicht. Die Kosten werden künftig so berechnet, dass Feiern großzügiger geplant werden können, obwohl die 110-Euro-Grenze bleibt.

Immobilienkauf vorziehen

Planen Sie in naher Zukunft den Kauf einer Immobilie in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, sollte der Notarvertrag unbedingt noch im Jahr 2013 unterzeichnet werden. Denn in diesen Bundesländern steigt ab 1. Januar 2014 der Grunderwerbsteuersatz. Durch die Unterzeichnung des Notarvertrags retten Sie sich noch den geringeren Grunderwerbsteuersatz 2013, selbst wenn Kaufpreiszahlung und Übergang von Nutzen und Lasten erst 2014 erfolgen.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (beherrschend = zu mehr als 50 Prozent an der GmbH beteiligt) müssen Gehaltserhöhungen für 2014 noch im Jahr 2013 schriftlich beschließen. Wer sich erst Ende Januar 2014 eine höhere Tantieme für 2014 gönnt, muss für Januar eine verdeckte Gewinnausschüttung versteuern.

Vorweggenommene Betriebsausgaben

Gründer in spe, die erst 2014 den Handwerksbetrieb eröffnen, jedoch bereits 2013 erste Ausgaben im Zusammenhang mit der geplanten Gründung haben, können für diese Ausgaben vorgenommene Betriebsausgaben und einen Vorsteuerabzug geltend machen.

Pauschale Betriebsausgaben

Brauchen Sie dringend noch ein paar Euro Betriebsausgaben? Dann lassen Sie Ihren Privat-Pkw für Dezember 2013 in der Garage und nutzen Sie Ihren Betriebs-Pkw für Kundenbesuche. Dafür dürfen Sie 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben abziehen. Bei 3.000 gefahrenen Kilometern bedeutet das ein Betriebsausgabenplus von 900 Euro.

Gehaltsextra Handy

Möchten Sie Ihrem Mitarbeiter kein Handy schenken, können Sie ihm zur Mitarbeiter-Motivation dennoch eine Freude machen. Kaufen Sie nämlich ein Handy und überlassen Sie es ihm zur kostenlosen Nutzung – und auch für Privatgespräche –, fallen für diesen Vorteil nach § 3 Nr. 45 EStG keine Steuern an.

Autor dieser Seite: Bernhard Köstler

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Energiekostenerstattung für Unternehmen

Das produzierende Gewerbe kann sich bis zum 31. Dezember 2013 seine Strom- und Energiekosten bis zu 90 Prozent zurückerstatten lassen. Unternehmen, die diesen Spitzenausgleich beantragen wollen, müssen bis zum Jahresende erledigen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beim zuständigen Hauptzollamt oder einem Zertifizierer eingereicht werden. Darauf weist die Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur hin.

Voraussetzung für eine Bewilligung des Spitzenausgleichs ist die Einführung eines betrieblichen Energiemanagements. Die konkreten Anforderungen regelt die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).  Sie verlangt, dass Unternehmen die tatsächlichen Anforderungen für die Ausstellung eines Nachweises erfüllen. Hierzu gehört, dass bis Jahresende die betrieblichen Maßnahmen vollständig abgeschlossen, erforderliche Erklärungen abgegeben und etwaige Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt sind.

Ausnahmen für KMU 

Abweichend können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein alternatives System zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz nachweisen. Hierfür müssen sie bis zum 31. Dezember entweder einen Energieauditbericht oder einen Nachweis gemäß der SpaEfV sowie die Erklärung der Geschäftsführung über die Einführung eines Systems und die Ernennung eines Energiebeauftragten nachweisen.

Spitzenausgleich durch Zertifizierer 

Wird der Spitzenausgleich mit Hilfe eines Energiemanagement-Zertifizierers beantragt, so kann dieser die Dokumentenprüfung und die Ausstellung des Nachweises auch 2014 durchführen. Als Zertifizierer kommen ausschließlich Stellen in Frage, die ihrerseits über eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder der Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) verfügen.

Informationen zu den Voraussetzungen der Gewährung des Spitzenausgleichs durch die Hauptzollämter des Bundes hat die dena im Rahmen des Online-Angebotes der Initiative EnergieEffizienz unter stromeffizienz.de bereitgestellt.