Digitaler Nachlass Das digitale Erbe: Was passiert mit Accounts und Internetdiensten?

Abos und Online-Dienste werden vererbt. Deswegen sollte auch der digitale Nachlass beizeiten geregelt werden. Wie man am besten vorgeht.

Gehört zum Erbe dazu: Online-Konten und Abonnements. - © Mongta Studio – stock.adobe.com

Nicht nur Gegenständliches wird vererbt. Auch der digitale Nachlass ist Teil des Erbes. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt. Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Der Digitalverband Bitkom gibt Tipps, wie mit dem digitalen Nachlass umzugehen ist:

Persönliche Informationen auf Datenträgern: Wenn nicht anders geregelt, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände und damit auch des Computers, Smartphones und lokaler Speichermedien. Das beinhaltet auch den Zugang zu Nutzerkonten. Die Erben dürfen damit die dort gespeicherten Daten lesen. Bitkom rät deshalb, die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen Einblick in die digitale Privatsphäre bekommen, zu Lebzeiten zu treffen. Ein Notar oder Nachlassverwalter könne entsprechende Dateien oder Datenträger vernichten oder konservieren lassen.

Hinterbliebene treten auch in die Verträge ein

Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher: Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein – auch wenn es sich um kostenpflichtige Dienste wie ein Streaming-Abo handelt. Bei E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Trotzdem gilt das Fernmeldegeheimnis bei der Online-Kommunikation, das die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. Der Zugang zu den Nutzerkonten gelingt am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Konten erhalten. Die Zugangsdaten lassen sich beim Notar hinterlegen.

Profile in sozialen Netzwerken: Betreiber von sozialen Netzwerken sollten im Todesfall benachrichtigt werden. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook oder Google können Nutzer einen Nachlasskontakt bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Angehörige können beantragen, das Profil in einen "Gedenkzustand" zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben erhalten und Freunde oder Familienangehörige können in der Chronik Erinnerungen teilen. Auch Nutzer von Apple-Geräten zum Beispiel können Nachlasskontakte bestimmen. Diese erhalten nach dem Lebensende Zugriff auf die Daten der verstorbenen Person.

Es empfehle sich, so Bitkom weiter, in jedem Fall eine vollständige Liste aller Zugangsdaten anzufertigen und diese in einem Tresor oder Bankschließfach aufzubewahren. In einer Vollmacht kann bestimmt werden, wer die Daten erhält und wie im Einzelnen damit umgegangen werden soll. Ein Notar könne ebenfalls eine solche Liste verwalten, so Bitkom. Zusätzlich gebe es kommerzielle Plattformen und Apps für die digitale Vorsorge.

In der Regel sollte eine Vertrauensperson bestimmt und das engere Umfeld darüber informiert werden. Generell gelte es, möglichst wenigen Personen Zugang zu gewähren, um das Risiko zu minimieren, dass Daten an Unbefugte gelangen. Die Liste mit Zugangsdaten sollte außerdem regelmäßig aktualisiert werden. fm

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