Neue Gesetze und Regeln Das ändert sich im Juli 2015

Kroaten haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, für Eltern neu geborener Kinder gibt es das Elterngeld Plus und die gesetzlichen Renten steigen. Diese und weitere wichtige Änderungen im Juli im Überblick.

Steffen Guthardt

Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 auf die Welt kommen, können das ElterngeldPlus beanspruchen. - © lilo/Fotolia.com

Arbeitsmarkt für Kroaten offen

Kroaten waren auf dem deutschen Arbeitsmarkt bisher noch bestimmten Einschränkungen unterworfen, obwohl Kroatien seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union ist. Diese Schranken fallen ab 1. Juli 2015 weg, Kroaten genießen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Bislang brauchen Kroaten, die in Deutschland arbeiten möchten, eine Arbeitsgenehmigung. Ausgenommen von der Beschränkung waren Saisonarbeiter, Akademiker und Auszubildende, die mindestens eine zweijährige Ausbildung in Deutschland absolvieren. Ab 1. Juli ist die Arbeitserlaubnis für Kroaten in Deutschland ohne Einschränkung.

Auch die Dienstleistungsfreiheit war für Kroatien zunächst in einigen Branchen beschränkt. Das heißt, in Kroatien ansässige Firmen, die im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung oder Innendekoration tätig sind, durften bislang keine Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden. Auch diese Einschränkung entfällt zum 1. Juli 2015.

Im Jahr 2014 waren etwa 93.000 Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Bundesregierung rechnet mit der Arbeitsmarktöffnung ab Juli damit, dass jährelich etwa 10.000 weitere kroatische Arbeitskräfte nach Deutschland kommen.

Was der Zentralverband des Deutschen Handwerks von der Arbeitsmarktöffnung hält, erfahren Sie im ausführlichen Beitrag zur Arbeits- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Elterngeld Plus bei Neugeborenen

Mehr Wahlfreiheiten beim Elterngeld gibt es für Eltern von ab dem 1. Juli 2015 neu geborenen Kindern. Das Elterngeld Plus ermöglicht es Müttern und Vätern den Bezug des Elterngeldes auf einen längeren Zeitraum zu strecken als bisher. Arbeiten Mutter oder Vater in Teilzeit, kann jeder Monat mit Elterngeldbezug auf zwei "Plus-Monate" verteilt werden. Das Elterngeld Plus bietet sich deshalb vor allem für Eltern an, die Familie und Beruf frühzeitig miteinander vereinbaren wollen.

Das Bundesfamilienministerium sieht für Eltern folgende Vorteile des Elterngeld Plus:

  • bietet Vätern und Müttern flexiblere Möglichkeiten, die Betreuung ihres Kindes und ihren Beruf miteinander zu vereinbaren,
  • sichert Familien über einen längeren Zeitraum ab,
  • gibt Paaren größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld, so dass sie sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben leichter partnerschaftlich teilen können,
  • unterstützt die vielfältigen Modelle der Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren und respektiert die verschiedenen Erwerbswünsche von Müttern und Vätern.
Doch wie wird das Elterngeld Plus in der Praxis angenommen werden und wie gut sind Betriebe über das Thema informiert? Eine aktuelle Umfrage zum Elterngeld Plus bietet Anlass zur Sorge.

Steigende Renten in Ost und West

Gute Nachrichten für alle, die schon die gesetzliche Rente beziehen oder kurz vor dem Renteneintritt stehen. Die gesetzliche Rente steigt zum 1. Juli 2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent. Grund für die Rentenanpassung ist die positive Lohnentwicklung, der die Rentenentwicklung folgen muss.

Zudem betonen die Vertreter der Länder im Bundesrat, dass schon vor 2016 Vorbereitungen zu einheitlichen Rentenwerten in den alten und neuen Bundesländern beginnen sollen.

Nach Zahlen des Deutschen Rentenversicherung Bund führt die Anhebung zum 1. Juli 2015 bei einer monatliche Rente von 1.000 Euro zu einer Steigerung von 20,97 Euro in den alten Bundesländern und um 25,01 Euro in den neuen Bundesländern. Das sind 92,6 Prozent des Westwerts.

Neuigkeiten gibt es auch bei der Hinterbliebenenrente. Bezieher einer Hinterbliebenenrente oder einer Erziehungsrente können in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Beim Überschreiten der jeweiligen Freibeträge erfolgt eine Anrechnung auf die Rente. Die Freibeträge erhöhen sich ab dem 1. Juli in Westdeutschland von 755,30 Euro auf 771,14 Euro und in Ostdeutschland von 696,70 Euro auf 714,12 Euro.

Bei volljährigen Waisen entfällt ab dem 1. Juli die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden.

TÜV prüft elektronische Sicherheitsassistenten

Airbag, Spurwechselwarner und ESP - moderne Autos sind voll von Technik und elektronischen Hilfen. Um den neuen Anforderungen bei den Hauptuntersuchungen von Pkws gerecht zu werden, nutzen die Sachverständigen des TÜV ab dem 1. Juli 2015 einen so genannten HU-Adapter, um mit den elektronischen Systemen der Fahrzeuge zu kommunizieren. Zusätzliche Kosten bei der TÜV-Prüfung sollen Autofahrern nicht entstehen.

Mit dem Adapter führt der TÜV künftig folgende Kontrollen durch:

  • Prüfung auf Ausführung und Einbau Ermittlung, ob serienmäßige sowie sicherheits- und umweltrelevante Systeme noch unverändert vorhanden sind.
  • Funktionsprüfung: Untersuchung von beispielsweise ABS (Antiblockiersystem), ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) oder adaptiven Scheinwerfern und Geschwindigkeitsregelanlagen (ACC = Adaptive Cruise Control).
  • Wirkungsprüfung: Überprüfung der Wirkung der Bremsanlage anhand von vorgegebenen Sollwerten mit Kontrolle der Bremskraftverteilung. Dabei wird die am Rad gemessene Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System in Bezug gesetzt. Mithilfe des HU-Adapters kann der Prüfer die Werte des Bremsdrucksensors im ESP auslesen. Das Programm vergleicht anschließend die tatsächlichen Werte mit denen vom Fahrzeughersteller für das entsprechende Modell vorgegebenen Daten.
  • Zustandsprüfung der verbauten Systeme.

Erweiterte Mautpflicht auf Bundesstraßen

Für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen gilt ab dem 1. Juli 2015 eine erweitertete Mautpflicht auf deutschen Bundesstraßen. Insgesamt circa 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen fallen unter die Ausdehnung der Mautpflicht:

Eine Übersicht, welche Strecken unter die Mautpflicht fallen, bieten eine Karte und eine Liste, die das Bundesverkehrsministerium als kostenfreies PDF zum Download anbietet.

mit Inhalten von dpa