Neuerungen, Gesetze und Reformen Das ändert sich alles im Dezember 2015

Der Beginn der Schlechtwetterzeit im Handwerk, rückwirkende Steuererleichterungen und ein Fristende bei Elektroautos - was im Dezember wichtig wird.

Steffen Guthardt

Schlechtwetterzeit: Der einsetzende Winter bedeuten für das Handwerk Arbeitsmangel und Arbeitsausfälle. - © photo 5000/Fotolia.com

Schlechtwetterzeit und Saison-Kurzarbeitergeld

Die Schlechtwetterzeit beginnt am 1. Dezember 2015 und dauert bis zum 31. März 2016. In dieser Zeit können auch bestimmte Handwerksbetriebe das Saison-Kurzarbeitergeld bekommen.

Das Bauhauptgewerbe, Betriebe des Dachdeckerhandwerks sowie Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauer können diese Sonderregelung des Kurzarbeitgelds nutzen, die zur Schlechtwetterperiode 2006/07 das System der Winterbauförderung ersetzt hat.

Betroffen sind Firmen, die wegen der Schlechtwetterzeit unter Arbeitsmangel und Arbeitsausfällen leiden und ihre Arbeitnehmer in dieser Zeit sonst in die Arbeitslosigkeit entlassen müssten.

Das Saison-Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer beträgt mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Für Arbeitnehmer mit Kindern sind es 67 Prozent der Netto-Einkünfte. Welche Zuschüsse es außerdem gibt, wie die Leistungen beantragt werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier .

Steuerentlastungen zum Jahresende

Alleinerziehende können sich rückwirkend für das Jahr 2015 auf eine große Steuerentlastung freuen. Bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 wird für das ganze zurückliegende Steuerjahr der Entlastungsbetrag um 600 Euro auf insgesamt 1.908 Euro angehoben. Wer noch mehr Kinder allein erzieht, darf sich für jedes weitere im eigenen Haushalt lebende Kind um einen weiteren Freibetrag von jeweils 240 Euro pro Jahr freuen.

Arbeitnehmer, die bereits im Dezember 2015 der Steuerklasse II zugeordnet werden, müssen deshalb nicht aktiv werden. Der Entlastungsbetrag von 1.908 Euro wird bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt. Das gilt allerdings nicht für den Freibetrag bei weiteren Kindern. Hier muss der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2015 stellen. Für die zwei folgenden Jahre können die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann auf Antrag automatisch vom Finanzamt übernommen werden.

Die steuerliche Neuregelung für Alleinerziehende ist Teil des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen, das am 16. Juli 2015 verabschiedet wurde.

Alleinerziehende, die allerdings nicht das ganze Jahr über die Voraussetzung für den Entlastungsbetrag erfüllen - z.B. wenn das Kind zeitweise in einem anderen Haushalt lebt - bekommen nach der so genannten "Zwölftelregelung" nur einen anteiligen Freibetrag.

Zudem wird rückwirkend für 2015 der steuerliche Grundfreibetrag von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Auch dies wird ggf. automatisch in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt.

Weiterer Vorteil für Arbeitnehmer mit Kindern: Der jährliche Kinderfreibetrag wird rückwirkend für 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro angehoben.

Elektroautos - zehnjährige Steuerfreiheit endet

Trotz des VW-Skandals haben Elektrofahrzeuge nach wie vor einen schweren Stand in Deutschland. Vom Ziel bis 2020 eine Millione E-Fahrzeuge auf deutsche Straßen zu bekommen, ist die Bundesregierung noch weit entfernt.

Dabei bieten E-Autos durchaus Vorteile. Das gilt z. B. für die Steuer. Wer noch bis zum 31. Dezember 2015 ein Elektrofahrzeug erwirbt, kann sich über eine Befreiuung von der Kfz-Steuer über zehn Jahre freuen. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Diesel oder Benziner kann sich damit je nach Fahrzeug über die gesamten zehn Jahre eine Ersparnis im niedrigen vierstelligen Bereich ergeben.

Das E-Autos nicht nur umweltfreundlich, sondern auch schick und sportlich sein können, zeigen z.B. die Modelle des Tesla-Konzerns, wie die jüngste Vorstellung des Model X .

Wer allerdings erst im neuen Jahr zu einem E-Auto greift, darf sich nur noch über eine Steuerbefreiuung von fünf Jahren freuen.

Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Kunststoffprodukten

Ob Werkzeuggriff oder Mousepad - viele Kunststoffprodukte erhalten krebserregende Substanzen aus der Gruppe der polyzyklischen aromatischen Wasserstoffe (PAK).

Zum 27. Dezember 2015 gelten hier die neuen, strengeren Richtlinien der EU für insgesamt acht dieser Substanzen. Ab dann darf in Verbrauchsprodukten maximal noch eine Menge von einem Milligramm PAK je Kilogramm enthalten sein. Noch strenger sind die Vorgaben bei Spielzeug und Babayartikeln. Zulässig ist hier eine Höchstmenge von 0,5 Milligramm pro Kilo. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte noch striktere Grenzwerte gefordert.

Die EU-Vorschrift ist eine Ergänzung zum europäischen Chemikaliengesetz REACH .

Deutsche Bahn wechselt den Fahrplan

Turnusgemäß wechselt die Deutsche Bahn im Dezember ihren Fahrplan und ändert auch die Preise für Fahrkarten. Doch die starke Konkurrenz von Fernbussen und Billigfliegern zeigt bei der Bahn ihre Wirkung. Vor allem Fahrer im Fernverkehr bleiben von Preissteigerungen ab dem 13. Dezember verschont.

Die Normalpreise - künftig "Flexpreise" genannt - bleiben im Fernverkehr auf fast allen Strecken konstant. Ausgenommen ist allerdings die Neubaustrecke Erfurt-Halle/Leipzig. Wer ab Berlin nach Erfurt fährt, muss künftig sieben Euro mehr für ein normales Ticket bezahlen. Von Frankfurt nach Erfurt sind es z.B. fünf Euro mehr.

Allerdings wiegt sich die Preiserhöhung mit einer kürzeren Fahrtstrecke auf. Knapp eine Dreiviertelstunde wird z.B. auf der Fahrt von Berlin nach Erfurt eingespart.

Preislich günstiger wird hingegen die Fahrt im ICE-Sprinter, der z.B. zwischen Frankfurt und Berlin verkehrt. Der Sprinter-Aufpreis von 11,50 Euro entfällt. Ebenso Gebühren für eine obligatorische Sitzplatzreservierung.

Wer gerne günstig Bahn fährt, wird häufiger von den Sparpreisen Gebrauch machen. Hier gibt es gute Nachrichten. Die Vorverkaufsfrist für diese Sonderangebote entfällt künftig. Sofern noch Kontigente vorhanden sind, kann auch kurz vor der Zugabfahrt noch ein Sparpreis-Ticket erworben werden. Auf den typischen Pendlerstrecken sind solche Angebote allerdings nur selten verfügbar.

Wann das Angebot zu Gratis-WLAN in der 2. Klasse technisch realisiert werden kann, bleibt indes offen.