Neuerungen, Gesetze und Reformen Das ändert sich alles im August 2014

Die Frist zur SEPA-Umstellung läuft aus und die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes tritt in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im August im Überblick.

Steffen Guthardt

Die Frist ist abgelaufen: Ab dem 1. August gilt für Betriebe nur noch der SEPA-Zahlungsverkehr. - © Foto: VDR/Fotolia

SEPA-Frist läuft aus

Die Übergangsfrist der Europäischen Union für den SEPA-Zahlungsverkehr endet zum 1. August 2014. Ursprünglich war vorgesehen, dass Betriebe, Selbstständige und Vereine spätestens zum 1. Februar 2014 umstellen müssen. Im europäischen Zahlungsvekehr wird die IBAN-Nummer Standard. Sie setzt sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Zusätzlich enthält die IBAN den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede IBAN berechnet wird.

Auch die Banken erhalten eine neue Kennziffer, den "Business Identifier Code" ( BIC). Die BIC ersetzt die alte Bankleitzahl. Da diese schon in der IBAN enthalten ist, muss sie bei inländischen Überweisungen nicht mit angegeben werden. Bei Transfers aus dem oder in das Ausland ist die Angabe der BIC noch bis Februar 2016 verpflichtend.

Im Zuge der Umstellung muss vor allem Folgendes beachtet werden:

  • Jeder, der Lastschriften einreicht, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) beantragen. Diese gibt es im Internet bei der Deutschen Bundesbank.
  • Für jede einzuziehende Lastschrift muss eine Mandatsreferenz vergeben werden, damit das Mandat eindeutig zugeordnet werden kann.
  • Außerdem muss die eigene Software auf SEPA-Standard gebracht werden und die eigenen Vertragspartner oder Mitglieder über die anstehende Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren informiert werden.  
Die SEPA-Lastschrift ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Um bereits bestehende Ermächtigungen müssen sich Verbraucher nicht kümmern. Sie werden automatisch umgestellt. Bei neuen Lastschriften ist ein mit einer Unterschrift versehenes Mandat vorgeschrieben. Neu ist, dass Lastschriften in den ersten acht Wochen widerrufen werden können. Ohne Mandat ist dies sogar 13 Monate möglich.

Welche Vorteile bringt SEPA mit sich? 

Überweisungen innerhalb Europas werden schnell und berechenbar ausgeführt. Guthaben aus Online-Überweisungen werden innerhalb eines Bankarbeitstages gutgeschrieben, Guthaben aus schriftlichen Transfers innerhalb von zwei Tagen. Zudem werden die Gebühren für Auslandsüberweisungen ebenso niedrig sein wie die für inländische. Die Bundesbank erwartet durch die Vereinfachung eine Entlastung der Wirtschaft um rund 123 Milliarden Euro innerhalb der nächsten sechs Jahre.

Mehr Zeit für Verbraucher

Verbraucher dürfen noch bis zum Februar 2016 ihre Bankgeschäfte mit der alten Kontonummer und der Bankleitzahl tätigen. Die meisten Banken haben die Nummern aber bereits automatisch auf das neue System umgestellt. Die Kunden müssen daher nicht selbst aktiv werden. Und SEPA bringt auch Privathaushalten einige Vorteile:

  • Die Kunden wissen auf den Tag genau, wann Zahlungsbeträge verfügbar sind oder wann bei ihnen Geld abgebucht wird.
  • Unberechtigt eingezogene Lastschriften lassen bis zu 13 Monate lang widerrufen.
  • Zahlungsempfänger können zugelassen oder ausgeschlossen werden.
  • Die Einsatzmöglichkeiten von Debitkarten werden europaweit auf Geschäfte und Restaurants ausgedehnt.

Mehr zu SEPA auf der Themenseite .

Seite 2: Die EEG-Reform im Überblick .>>>

EEG-Reform tritt in Kraft

Der Anstieg der EEG-Umlage und des Strompreises soll abgebremst und der Ausbau von Erneuerbaren Energien besser gesteuert werden. Dafür tritt am 1. August 2014 die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft.

Um den Ausstieg aus den garantierten Fördersätzen einzuleiten, sollen die Fördersätze (bis auf Solaranlagen) für neue Anlagen im Schnitt auf 12 Cent gesenkt, der Zubau besser geregelt und der Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage belegt werden. Außerdem soll die Reform die Abkehr von garantierten Zahlungen einleiten. Ab 2017 soll es Ausschreibungsmodelle geben. Zum Zug soll dann der Anbieter erneuerbarer Energien kommen, der den Ökostrom möglichst günstig produzieren kann.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll verlangsamt werden. Dies gilt insbesondere für Biomasse. Ihr Zubau soll auf 100 Megawatt begrenzt werden. Außerdem sollen jährlich höchstens 2.500 Megawatt Solar- und Windenergie an Land installiert werden. Geht der Ausbau darüber hinaus, wird die Förderung noch weiter gekürzt. Beim Wind dürfen Ersatzinvestitionen noch hinzugerechnet werden. Anders sieht es beim Wind auf hoher See aus. Hier sollen 6.500 Megawatt bis zum Jahr 2020 und 15.000 Megawattt bis 2030 installiert werden. Insgesamt soll der Anteil des Ökostromes von derzeit 25 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen.

Sinken werden die Strompreise wohl kaum. Die Regierung will die Umlage zur Ökostrom-Förderung aber zumindest stabil halten. Sie war von 2004 bis 2014 von 0,58 Cent je Kilowattstunde(kWh) auf 6,24 Cent/kWh gestiegen.

Welche Änderungen gibt es für Eigenstromerzeuger?

Die Kosten für Stromverbraucher sind in den vergangenen Jahren auch deshalb gestiegen, weil immer mehr Bürger und Unternehmen Strom selbst erzeugen und verbrauchen und nicht an der EEG-Umlage beteiligt waren. Das soll sich nun ändern:

Vom 1. August an sollen alle, die eine neue Ökostromanlage oder eine neues Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerk (KWK-Anlage) installieren und den Strom selbst verbrauchen, 30 Prozent der EEG-Umlage zahlen. 2016 steigt dieser Anteil auf 35 Prozent und 2017 auf 40 Prozent. Ausgenommen sind Kleinstanlagen – etwa Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern – mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet.

Für bestehende Anlagen soll zumindest bis Ende 2016 keine anteilige EEG-Umlage anfallen. Dann soll das bestehende Fördersystem nach den Vorgaben aus Brüssel nochmals auf den Prüfstand.

Bekommt die Industrie weiterhin Rabatte?

Das System ist nach zähen Verhandlungen mit der EU umgestellt worden. Knapp 1.700 Unternehmen aus energieintensiven Branchen können weiterhin Rabatt bekommen. Sie müssen nun 15 Prozent der geltenden EEG-Umlage bezahlen. Bei besonders großen Energienutzern wie Aluminiumwerken kann die Umlage auf 0,5 Prozent sinken. Unternehmen, die vorher Rabatte bekamen und jetzt nicht mehr unter die Kriterien fallen, müssen 20 Prozent der Umlage bezahlen.

Bisher können die Erzeuger den Strom einspeisen und bekommen von ihren Netzbetreibern den auf 20 Jahre garantierten Abnahmepreis. Der Netzbetreiber selbst verkauft den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis. Die Differenzkosten werden dann auf alle Stromkunden umgelegt. Künftig gibt es die staatlich festgelegte Einspeisevergütung nur noch für neue Anlagen bis 500 Kilowattstunden (kWh) installierter Leistung, wobei die Schwelle kontinuierlich bis 2016 auf 100 kWh reduziert wird.

Seite 3: Mehr Informationen für Bankkunden und ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn.>>>

Banken müssen Kunden Provisionen offenlegen

Mehr Transparenz für Bankkunden. Ab dem 1. August müssen alle Banken, die ihren Kunden Kapitalanlagen vermitteln, die dafür erhaltenen Provisionen offenlegen. Bisher galt die Informationspflicht bei Provisionen nur für sogenannte Rückvergütungen. Nun müssen Banken auch über Innenprovisionen informieren, damit Kunden mögliche Interessenkonflikte erkennen können.

Die Neuregelung ist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zurückzuführen, dass die Rechte von Verbrauchern stärkt und die Informationspflichten der Banken ausweitet. Allerdings gilt die Offenlegung nur für künfige Geschäfte zwischen Kunde und Bank und nicht rückwirkend. Mögliche Ersatzansprüche der Anleger für nicht offen gelegte Provisionen in der Vergangenheit bestehen damit nicht.

Mindestlöhne bei den Malern ­allgemeinverbindlich

Vom 1. August an gelten die von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhne für Maler und Lackierer bundesweit, auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben die Mindestlöhne zum achten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklären lassen. Der neue Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 21. März 2014 für rund 140.000 Beschäftigte. Derzeit sind in 13 Branchen mit vier Millionen Beschäftigten Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben.

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