Jahressteuergesetz Das ändert sich 2013 für Betriebe

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2013 und damit zahlreiche Änderungen im Steuerrecht verabschiedet. So müssen Betriebe die Belege für das Finanzamt ab 2013 nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahren. Elektrofahrzeuge werden für zehn Jahre von der Steuer befreit und Lohnsteuer-Freibeträge gelten für zwei Jahre. Diese Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2013 für Betriebe.

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 ändern sich auch die Aufbewahrungsfristen für Belege des Finanzamnts. Sie müssen künftig nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Fristen, Freibeträge, Freiwilligendienst: Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst insgesamt 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Bereichen. Zentrale Änderungen betreffen auch Unternehmer und Selbstständige in Deutschland.

Kürzere Aufbewahrungsfristen

So müssen Betriebe ihre steuerrechtlichen Unterlagen ab 2013 nur noch acht Jahre aufheben. Bisher galt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Ab 2015 soll die Frist sogar auf sieben Jahre sinken. Ziel ist es die Bürokratielasten insgesamt zu verringern.

Aus diesem Grund sollen Arbeitnehmer im kommenden Jahr auf Antrag bei der Finanzverwaltung auch die Freibeträge - zum Beispiel den Kinderfreibetrag - im Lohnsteuerabzugsverfahren für zwei Kalenderjahre anerkannt bekommen. Bisher ist jedes Jahr eine neue Meldung erforderlich.

E-Fahrzeuge länger steuerfrei

Auch wer ein Elektrofahrzeug fährt, kann sich auf vorteilhafte Steueränderungen freuen. Denn Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, die eine Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2015 haben, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher und wieder ab dem 1. Januar 2016 fahren Elektro-Pkw für fünf Jahre steuerfrei.

Bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen, muss bisher bei privater Nutzung ein Prozent pro Monat vom kompletten Preis versteuert werden. Dieser Nachteil soll im kommenden Jahr ausgeglichen werden. So wird ab 2013 der Preis für die Batterie von dieser Steuer befreit.

Da die Batterie bei Elektrofahrzeugen einen erheblichen Anteil der Investition ausmacht, ist dies für Unternehmen, die sich ein Elektrofahrtzeug kaufen möchten, eine Entlastung. Die Ein-Prozent-Regelung gilt nur, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.

Steuerfreies Taschengeld

Festgeschrieben wird zudem, dass auf den Wehrsold und weitere Leistungen, die freiwillig Wehrdienstleistende bekommen, sowie auf das Taschengeld, das Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes erhalten, keine Steuern gezahlt werden müssen. Wenn junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten, wird für sie zudem weiter Kindergeld bezahlt.

Der Bundestag beschloss das Gesetz mit den Stimmen der Koalition. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und muss dort noch abschließend beschlossen werden. dhz/dapd